1. FSV Mainz 05
Abseits
Fall Müller: Mainz gewinnt vor Gericht

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Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat heute ein Urteil im Fall des ehemaligen Mainz-Torhüters Heinz Müller getroffen. Nachdem sein damaliger Zweijahresvertrag 2014 am Bruchweg ausgelaufen war, reichte der heute 37-Jährige vor dem Arbeitsgericht Mainz eine Klage auf Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis ein. Auf dieser erstinstanzlichen Ebene wurde der Streit zugunsten von Müller entschieden – Mainz bemühte daraufhin das Landesarbeitsgericht.

Das Thema sorgte in der Folge für viel Gesprächsstoff. Sollten Klubs ihre Spieler nicht mehr befristet anstellen, sondern mit ihnen nur noch unbefristete Verträge abschließen können, hätte dies weitreichende Folgen für die Transfersystematik im Fußball. Vereine und Verbände befürchteten mitunter ein ähnliches Erdbeben wie im Fall Bosmann.

Das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz ist heute allerdings gekippt worden. In der Begründungsmitteilung des Landesarbeitsgerichts heißt es, dass die Befristung von Müllers Vertrag durch den FSV Mainz 05 "wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung des Klägers als Profifußballspieler sachlich gerechtfertigt" sei. Dem Gericht zufolge ist die Befristung von Verträgen bei Profifußballern daher rechtmäßig.

Zwischenzeitlich wurde die Verhandlung für Gespräche über eine etwaige außergerichtliche Einigung sogar unterbrochen. Diese kam aber nicht zustande, weil der rheinhessische Verein letzten Endes auf das Gerichtsurteil bestand.

Rechtskraft besteht indes noch nicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das Landesarbeitsgericht die Revision zugelassen. Der Partei Müller steht es also zu, mit seinem Anliegen vors Bundesarbeitsgericht zu ziehen. Anwalt Horst Klettke wolle nun die ausführliche Begründung des Gerichts abwarten und anschließend entscheiden, ob man von dem Rechtsmittel Gebrauch machen werde.