Bundesliga
Abseits
Beschränkung von Mehrfachbeteili­gun­gen

bengt123

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Die DFL hat bei der Mitgliederversammlung des Ligaverbandes zwecks Wahrung der Integrität und der Glaubwürdigkeit des sportlichen Wettbewerbs beschlossen, die Mehrfachbeteiligung an Fußball-Kapitalgesellschaften zu beschränken. Demnach darf niemand an mehr als drei Kapitalgesellschaften der deutschen Lizenzligen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Nur bei einem dieser drei Clubs darf dabei künftig eine Beteiligung von 10 Prozent oder mehr bestehen.

Bei bestehenden Beteiligungen gilt allerdings der "Bestandsschutz", wovon insbesondere Volkswagen profitiert. Der Automobilkonzern ist an 16 der 36 Profivereine beteiligt.