Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Verordnung aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen neu definiert. Künftig müssen auch im sportlichen Bereich Nachweise über eine Impfung beziehungsweise Genesung (2G) erbracht werden, um aktiv am Geschehen teilnehmen zu können. Das betrifft in diesem Fall auch den Bundesligabetrieb.
Allerdings würde den ungeimpften/nicht immunisierten Profis für eine noch nicht festgelegte Übergangszeit ein negativer PCR-Test reichen, um teilnehmen zu können. Diese Maßnahmen gelten ab 24. November 2021 und für alle in NRW ausgetragenen Bundesligaspiele. Die Coronaschutzverordnung in dieser Fassung gilt zunächst bis zum 21. Dezember.