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FIFA verbietet Teilhabe an Transfer­rechten

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Schon im Dezember verschickte die FIFA ein Schreiben an ihre Mitgliedsverbände, wonach Investoren die Teilhabe an Transferrechten untersagt wird. Das Verbot der entsprechenden Einbeziehung einer Drittpartei in den Vertrag gilt unter Androhung von Strafen sowohl für Vereine als auch für Spieler.

Das Exekutivkomitee des Weltverbands reagierte damit auf eine bedenkliche Entwicklung im Bereich des Dritteigentums an wirtschaftlichen Spielerrechten, die sich zunehmend auf Klubs und den Fußball an sich ausgewirkt hatte.


Mehr Wechsel, mehr Geld

Das Engagement der FIFA hängt nicht unbedingt mit Investoren wie beispielsweise HSV-Geldgeber Klaus-Michael Kühne zusammen, sondern bezieht sich vielmehr auf Agenturen, Berater und Investmentfonds, die Transfer- und Persönlichkeitsrechte an Fußballern erwerben, welche mitunter noch im Jugendalter sind. Eine gängige Praxis insbesondere in Südamerika. Die Entwicklung des Spielers rückt häufig in den Hintergrund, das Interesse zielt auf eine möglichst hohe Anzahl an Transfers – respektive auf eine hohe Rendite – ab. Folglich ergibt sich ein zunehmender direkter Einfluss auf Entscheidungsprozesse.

Mit dem Inkrafttreten des Reglements am 1. Januar 2015 wurde dem jetzt ein Riegel vorgeschoben. Für bereits bestehende Verträge gilt bis zu deren Ablauf eine Übergangsregelung, aber eine Verlängerung der bisherigen Vereinbarung ist ausgeschlossen. Eine weitere Übergangsvorschrift betrifft zwischen dem 1. Januar und dem 30. April geschlossene Verträge mit Investorenbeteiligung – diese sind auf eine Laufzeit von einem Jahr beschränkt. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Kontrakte müssen unter Offenlegung aller Details bis Ende April im FIFA-Transferabgleichsystem verzeichnet sein.