Kurioses spielt sich ab zwischen dem FSV Mainz 05 und seinem ehemaligen Torhüter Heinz Müller. Dieser hatte den Verein im Sommer verlassen, nachdem sein Zweijahresvertrag ausgelaufen war. Jetzt erklärte das Arbeitsgericht in Mainz den Vertrag Müllers für ungültig: Da der Spieler bereits vorher für drei Jahre beim FSV in einem Arbeitsverhältnis stand, war eine Befristung seines weiterführenden Vertrages nach Ansicht des Gerichts nicht rechtens.
Nach normalem Arbeitsrecht beläuft sich die maximale Befristung eines Arbeitsvertrages auf zwei Jahre, anschließend muss der Mitarbeiter unbefristet beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es nach Paragraph 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge beim Vorliegen eines Sachgrundes oder bei beidseitigem Einvernehmen.
Harald Strutz, Rechtsanwalt und Präsident der 05er, begründete die Vertragslage mit der "Branchenüblichkeit" im Fußballgeschäft. Außerdem hätte bei Müller aufgrund seines Alters eine "Ungewissheit der Leistungserwartung" bestanden. Diese Rechtfertigung wurde jedoch nicht anerkannt: "Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt als solche nicht eine Befristung des Vertrags", so die Stellungnahme des Gerichts.
Strutz, der hier auch einen Präzedenzfall verhindern will, kündigte jedoch bereits an, in Berufung zu gehen: "Wenn wir jeden Spieler mit einem unbefristeten Vertrag ausstatten würden, hätten wir ja 50, 60 Profis im Kader."
Auswirkungen wie beim Bosman-Urteil möglich
Sollte der Fall auch in der nächst höheren gerichtlichen Instanz bestehen, sind weitreichende Folgen für das europäische Fußballgeschäft möglich - vergleichbar mit dem Bosman-Urtei von 1995. Damals hatte der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall des belgischen Profis Jean-Marc Bosman entschieden, dass Fußballer der Europäischen Union nach Ende des Vertrages ablösefrei wechseln dürfen.
Das es soweit kommen wird, daran zweifeln die Verantwortlichen in Mainz bisher noch. "Wir sind relativ relaxed und tauschen uns mit der DFL aus. Mit aller Vorsicht: Sollte das tatsächlich so kommen, werden wir natürlich in Berufung gehen", so Manager Christian Heidel laut "Spox". "Das Urteil ist noch nicht übersandt. Es hieß, dass dies noch drei Wochen dauern wird. Dass das Arbeitsgericht nun aber eine Pressemitteilung herausgibt, ist uns in der Art auch neu."