Nach den turbulenten Szenen beim abschließenden Spiel des Wochenendes in Freiburg (1:0 für den Sport-Club) ist Eintracht Frankfurts David Abraham nun zum längeren Zusehen gezwungen. Der 33-Jährige kassierte wie auch danach der bereits ausgewechselte Vincenzo Grifo die Rote Karte in der Nachspielzeit.
Das DFB-Sportgericht sperrt den in puncto Platzverweise vorbelasteten Argentinier am Mittwoch für sieben Wochen, bis einschließlich 29. Dezember. Obendrauf kommt eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro. Damit steht Abraham für den Rest der Hinrunde nicht zur Verfügung.
Zumindest zunächst: Gegen die Entscheidung kann binnen eines Tages Einspruch eingelegt werden.
Was war passiert?
Der Kapitän der Eintracht hatte in der 96. Minuten Freiburg-Coach Christian Streich umgerempelt und wurde daraufhin des Feldes verwiesen. Die Entrüstung in der Medienlandschaft war groß. Abraham entschuldigte sich noch am Abend per Twitter-Statement.
Der Kapitän war damit um versöhnliche Worte bemüht. In sportlicher Hinsicht muss die Eintracht jetzt den Ausfall Abrahams auffangen und den Verlust ausgleichen.
Abraham behält das Kapitänsamt trotz Sperre
Bereits am Montag – noch vor Bekanntgabe des Ausmaßes der Sperre – sprach Chefcoach Adi Hütter sein Vertrauen gegenüber Abraham aus: "Wir haben mit ihm gesprochen und ihm gesagt, dass wir solche Aktionen nicht akzeptieren", stellte der Österreicher laut "Wiesbadener Kurier" klar, "aber David ist und bleibt unser Kapitän." Etwaige Forderungen durch die Medien, dass Abraham seine Kapitänsbinde abgeben solle, wurden so deutlich abgewiesen.
Auch Sportvorstand Fredi Bobic äußerte sich mit einem kurzen: "Das geht gar nicht". Zusätzlich wird Abraham aber eine interne Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro von der Eintracht erhalten.
Update: Eintracht legt Einspruch ein
Eintracht Frankfurt hatte sich heute kurz nach der Bekanntgabe der Sperre in Höhe von sechs Spielen dazu entschieden das Urteil anzufechten. Damit gehen die Hessen denselben Schritt wie die Freiburger, die gegen die Sperre von Vincenzo Grifo Einspruch eingelegt hatten. Bei beiden Akteuren kommt es nun zu einer mündlichen Anhörung.