Eintracht Frankfurt kann in der Bundesliga wie gehabt bis zum 29. Dezember nicht auf David Abraham zurückgreifen. Das DFB-Sportgericht hat das ursprüngliche Strafmaß gegen den Rotsünder des vergangenen Spieltags nach dem Einspruch von Verein und Spieler bestätigt.
Berufung binnen einer Woche möglich
In der Pressemitteilung heißt es obendrein, dass von einer Erstreckung der Sperre auf den internationalen Wettbewerb abgesehen wurde. Gerichtsvorsitzender Hans E. Lorenz zum heutigen Urteil:
"Es handelt sich hier um einen klaren Fall einer vorsätzlichen Tätlichkeit. Mit der Sperre von sieben Wochen bewegen wir uns im unteren Bereich des Strafrahmens, zumal der Fall die Besonderheit aufweist, dass die Tätlichkeit gegen den gegnerischen Trainer gerichtet war."
Konkret gegen Christian Streich. Abraham hatte den 54-Jährigen in der Schlussphase des Frankfurter Duells mit dem SC Freiburg (0:1) heftig zu Boden gerempelt.
Noch ist der Fall jedoch nicht zu den Akten zu legen: Binnen einer Woche kann gegen die Entscheidung Berufung eingelegt werden.