Das Urteil des DFB-Sportgerichts im Fall von Eintracht Frankfurts Kapitän David Abraham ist nun rechtskräftig. Der 33-Jährige Argentinier verzichtet nach Rücksprache mit dem Verein auf eine Berufung, um die Angelegenheit endgültig zu beenden. Das geben die Adlerträger heute auf ihrer Homepage bekannt.
Damit bleibt die Sperre von sieben Wochen und die Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro bestehen. Nach gescheitertem Einspruch hätte Abraham bis zum 26. November noch die Chance gehabt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Diese Frist lässt der Verteidiger jedoch verstreichen.