Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Bundesliga-Aufsteigers gegen einen Zuschauer-Teilausschluss abgelehnt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Bundesliga-Aufsteigers gegen einen Zuschauer-Teilausschluss abgelehnt.