Dem Einspruch des VfB gab das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes derweil nicht statt, bewertete die Strafe von drei Meisterschaftsspielen in seiner Stellungnahme als "schuldangemessen".
Dem Einspruch des VfB gab das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes derweil nicht statt, bewertete die Strafe von drei Meisterschaftsspielen in seiner Stellungnahme als "schuldangemessen".