Vor 20 Jahren hatte das Bosman-Urteil grundlegende Folgen für das Fußballgeschäft, änderte es doch nach einem Spruch des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 1995 die Wechselmodalitäten für Profifußballer. Diese dürfen seitdem nach Ablauf ihres Vertrages ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln.
Eine ähnliche Sprengkraft könnte der Fall von Heinz Müller, ehemals Spieler des FSV Mainz 05, bergen. Im Frühjahr wurde durch das Arbeitsgericht in Mainz die Befristung seines ausgelaufenen Vertrages aufgehoben. Müller hatte damals auf ein Jahr Weiterbeschäftigung geklagt.
Denn durch die Verbannung zur U23 sah sich der 37-Jährige um die Chance gebracht, die nötige Anzahl an Bundesligaspielen zu erreichen, die seinen Kontrakt per Option um ein Jahr verlängert hätte.
Das Gericht wies zwar diese Klage ab, stellte aber die grundsätzliche Befristung von Arbeitsverträgen im Fußball infrage. Müller nutzte dies und klagte auf Unbefristung. In der Folge könnte dies bedeuten, dass jeder Profifußballer einen Anspruch auf Anstellung bis zur Verrentung erwirken könnte.
Mainz legte sofortigen Einspruch ein, auch die DFL positioniert sich auf Seiten des Bundesligisten: Man beruft sich hier entgegen der EU-Richtlinie zum Teilzeit- und Befristungsgesetz auf die Besonderheiten des Sports und die Tatsache, dass ein Sportler seinen Beruf nur über eine bestimmte Zeit ausüben könne.
Am 17. Februar 2016 soll der Fall nun neu aufgerollt werden. Bestätigt das Landesarbeitsgericht (LAG) den ersten Urteilsspruch, wäre die nächste Instanz das Bundesarbeitsgericht. Von dort könnte dann - wie im Falle Bosman - an den Europäischen Gerichtshof verwiesen werden.