Jean-Kévin Augustin konnte bei seiner Leihe in Leeds nicht überzeugen. Eine im Vorfeld zwischen RB Leipzig und dem englischen Klub vereinbarte Kaufverpflichtung möchten die Verantwortlichen des Premier-League-Aufsteigers nun nicht einhalten.
"Leeds ist aufgestiegen, somit greift die Kaufverpflichtung", konstatierte Markus Krösche, seines Zeichens Sportdirektor bei RB, seinen Standpunkt. Doch die Engländer erklärten das Leihgeschäft, welches eine Kaufverpflichtung (bei einem Aufstieg) in Höhe von 21 Millionen Euro beinhaltete, bereits am 30. Juni für beendet. Der tatsächliche Aufstieg war wegen der Corona-Unterbrechung erst vergangene Woche, nach dem offiziellen Vertragsende, perfekt.
Nun versucht Leeds United also, dieses Schlupfloch zu nutzen, um von einem Transfer Abstand nehmen zu können. Wenn man sich die Bilanz von Augustin vor Augen hält, ist es allerdings nicht verwunderlich. Denn mit nur drei Kurzeinsätzen (48 Minuten Spielzeit) konnte der Franzose keinen großen Mehrwert erzeugen.
Leipzig sieht sich im Recht
Auf Spielereien lassen sich die Leipziger nicht ein. "Als im Januar die vertraglichen Vereinbarungen ausgehandelt wurden, waren alle Beteiligten im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte", machte Krösche deutlich.
Der Funktionär möchte den künftigen Premier-League-Klub innerhalb dieser Woche noch einmal auf die Kaufverpflichtung hinweisen: "Ich gehe davon aus, dass jetzt die Dinge entsprechend ihren Gang nehmen."
Vor einem möglichen Rechtsstreit müssen sich die Roten Bullen offenbar nicht fürchten: "Wenn ich wetten müsste, würde ich darauf setzen, dass Leipzig einen Rechtsstreit gewinnt, gab Philipp S. Fischinger zu Protokoll, der als Professor für Arbeits- und Sportrecht an der Uni Mannheim tätig ist.
"Zumindest wenn man davon ausgeht, dass deutsches Recht gilt – oder Schweizer Recht, das bei Transfersachen gerne gewählt wird", ergänzte Fischinger. "Wenn Leipzig und Leeds vorausgesehen hätten, dass die Saison in England verlängert wird, hätten sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vereinbart, dass die Frist zur Ausübung der Kaufoption nicht am 30. Juni endet".
Eine Zukunft in Leipzig wird Augustin trotz Vertrags bis 2022 vermutlich nicht mehr haben. Doch auch ohne ihn wird es in der Bundesliga weitergehen. Den aktuellen Stand zum Sommerfahrplan 2020/21 der Bundesligisten findet ihr hier.