Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. Dieses Recht wird der FC Schalke 04 in Anspruch nehmen.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. Dieses Recht wird der FC Schalke 04 in Anspruch nehmen.