Es bleibt zunächst beim ursprünglich festgelegten Strafmaß: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch von Eintracht Frankfurt gegen die Drei-Spiele-Sperre für Jetro Willems nach dessen Platzverweis am zweiten Spieltag zurückgewiesen.
Der SGE-Profi hatte sich im Spiel gegen Werder Bremen (1:2) zu einer Tätlichkeit an Theodor Gebre Selassie hinreißen lassen und war dafür mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden.
"Das Sportgericht hatte zu differenzieren zwischen einer leichten Berührung, einem Schubser, einem Stoß oder einem Schlag. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Aktion des Spielers Willems als heftiger Stoß in das Gesicht seines Gegenspielers zu werten. Die Sperre von drei Spielen dafür entspricht der ständigen und jahrelangen Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts", begründet Gerichtsvorsitz Hans E. Lorenz die heutige Bestätigung des zu Monatsbeginn ausgesprochenen Urteils.
Frankfurt behält sich vor, weiter gegen die Entscheidung vorzugehen. Binnen einer Woche kann Berufung eingelegt werden, dann würde die Sache zum DFB-Bundesgericht gehen. Bleibt es beim Strafmaß, ist Willems bis einschließlich zum fünften Spieltag gesperrt.