Joël Keller
2. Bundesliga
Zwei Wochen Ju­gend-Hafts­trafe

Bennet Stark

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Ab dem 22. August muss der FC St. Pauli zwei Wochen auf Joël Keller verzichten. Der Schweizer wurde aufgrund gefährlicher Körperverletzung zu 14 Tagen Jugendhaft verurteilt. Außerdem muss der 21-Jährige 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

"Ich habe einen riesigen Fehler gemacht und bereue mein Fehlverhalten sehr. Was ich getan habe, ist absolut unentschuldbar. Ich stelle mich nun den Konsequenzen und werde die Strafe annehmen", erklärte Keller, der im Sommer 2015 handgreiflich gegenüber einer anderen Person wurde und dieser körperliche Schäden zufügte.

Vereinsintern hat man sich darauf geeinigt, dem Abwehrspieler, der seinen Vertrag vor Kurzem bis 2018 verlängerte, eine zweite Chance zu geben, wie Sportchef Thomas Meggle gegenüber dem Fachmagazin verlauten ließ. "Wir haben ihm die dunkelgelbe Karte gezeigt."