Ken Reichel
2. Bundesliga
Sportgericht weist Einspruch ab

NevenX

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Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Eintracht Braunschweig für die gegen Ken Reichel am 34. Spieltag der letzten Bundesligasaison verhängte Gelb-Rote Karte abgewiesen. In der Partie gegen Fortuna Düsseldorf wurde der bereits verwarnte Mittelfeldspieler wegen einer vermeintlichen Schwalbe des Platzes verwiesen.

"Ein Einspruch gegen eine Sperre ist nur dann zulässig, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird. Die Voraussetzungen dafür liegen in diesem Fall aber nicht vor. Man konnte zunächst auf dem Spielfeld wirklich den Eindruck haben, als habe sich Ken Reichel bereits vor einem Körperkontakt fallen lassen. Erst die Zeitlupe lässt erkennen, dass es einen Rempler seitens des Gegenspielers gab", begründete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, die Entscheidung.

Binnen einer Woche können die Löwen in Berufung gehen. Eintrachts Sportlicher Leiter Marc Arnold gab an, dass darüber noch nicht entschieden wurde.