Kevin Trapp
Eintracht Frankfurt
Keine Klausel fürs Ausland

Dirk Sommer

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Die "BILD" berichtete im Rahmen der Wechselgerüchte um Keeper Kevin Trapp zu Paris St. Germain, der Torhüter besitze in seinem Vertragswerk eine Ausstiegsklausel für das Ausland. Eine solche Klausel existiert jedoch nach Informationen der "Frankfurter Rundschau nicht".

Zuvor war über eine Höhe von neun Millionen Euro spekuliert worden, die PSG für die Dienste des 24-Jährigen zahlen müsse. Nach Ansicht der Frankfurter Zeitung kann die Eintracht die Höhe der Ablöse frei verhandeln und würde zwischen elf bis zwölf Millionen Euro fordern.