Die Sperre von Torjäger Klaas-Jan Huntelaar wurde nach Protest von Schalke von sechs auf vier Spiele reduziert. Die beiden übrigen Spiele werden bis zum 30. Januar 2016 auf Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der "Hunter" eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro zahlen.
Sollte der Niederländer also bis zum Ende der Saison 2015/16 eine weitere Rote Karte kassieren, würden beide Spiele zusätzlich zu der dann verhängten Strafe fällig.
Eine solche Aussetzung soll aber ein Einzelfall bleiben: "Bei besonders langen Sperren wie in diesem Fall ist aber die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Teil der Sperre zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn der Spieler nicht vorbelastet ist", so Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts auf der Internetseite des DFB.