Marcel Heller hat gegen das für seinen Platzverweis im Duell mit Hertha BSC (2:2) ausgesprochene Urteil Einspruch eingelegt und damit eine Abänderung des ursprünglichen Strafmaßes erwirkt.
Es bleibt zwar dabei, dass der Akteur vom FC Augsburg drei Partien aussetzen muss. Die Sperre bezieht sich nun aber nicht – wie anfänglich – nur auf Meisterschaftsbegegnungen, sondern auf Pflichtspiele des FCA. Darunter fallen bekanntermaßen neben Meisterschafts- auch DFB-Pokalspiele.
Die aktuelle Saison, in der noch zwei Partien ausstehen, ist für Heller natürlich weiterhin gelaufen. In der Spielzeit 2018/19 markiert sodann die erste Hauptrunde des Pokals, eine Woche vor dem Bundesligaauftakt, den nationalen Pflichtspielstart für die Fuggerstädter.