Der erste Einwand des FC Ingolstadt gegen die im Fall Mathew Leckie verhängte Sperre hatte keinen Erfolg. Das DFB-Sportgericht hat das zuvor festgelegte Strafmaß in mündlicher Verhandlung bestätigt. "Mathew Leckie wollte offensichtlich den Ball spielen, hat aber in der Zweikampfsituation zumindest die Gefährdung seines Gegenspielers Bastian Oczipka in Kauf genommen. Dies ist die geringste Stufe der Rücksichtslosigkeit, die die Mindeststrafe für ein rohes Spiel rechtfertigt", erläuterte Sportgerichtsvorsitz Hans E. Lorenz in dieser Causa.
Die Rote Karte, die Leckie im Spiel gegen Eintracht Frankfurt kassierte, zieht für ihn somit weiterhin eine Sperre von zwei Spielen nach sich. Er würde damit im anstehenden Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach sowie eine Woche darauf in Hoffenheim fehlen.
Ingolstadt will sich aber weiterhin nicht mit dieser Entscheidung abfinden und legt deshalb nun Berufung ein. "Das Urteil ist für uns nicht akzeptabel. Wir haben nach kurzer, interner Beratung beschlossen, in Berufung zu gehen", wird FCI-Geschäftsführer Harald Gärtner auf der Vereinhomepage zitiert.