Der FC Schalke 04 nimmt die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, Matija Nastasic nach dessen Roter Karte im Bundesligaspiel gegen Wolfsburg (1:2) für zwei Meisterschaftspartien zu sperren nicht hin und legt fristgerecht Einspruch gegen das Urteil ein. Das teilte der Revierklub heute mit.
Der serbische Innenverteidiger war am Samstag nach einem Foul an Gegenspieler Wout Weghorst unter Zuhilfenahme des Video-Assistenten des Feldes verwiesen worden. Referee Patrick Ittrich hatte die Aktion anfänglich mit Gelb geahndet und erst nach Ansicht des Videomaterials umgeändert.
Die Begegnung ist im Nachgang medial auf große Resonanz gestoßen. Unter anderem ging es in den Diskussionen darum, ob die Video-Assistent-Regelung im Fall Nastasic überhaupt einschlägig war.