Nach einer Tätlichkeit an Gegenspieler Lars Stindl wurde Schalkes Nabil Bentaleb im vergangenen Ligaspiel gegen Borussia Mönchengladbach (1:1) durch Schiedsrichter Harm Osmers bereits in der zwölften Minute mit Rot des Feldes verwiesen.
Am Mittwochnachmittag gab das DFB-Sportgericht sein Urteil bekannt: Als Strafmaß für eine "Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung" wurde eine Sperre von zwei Partien ausgesprochen.
Der 23-jährige Mittelfeldakteur steht somit für die Begegnungen der Königsblauen mit dem FC Augsburg sowie mit Eintracht Frankfurt nicht zur Verfügung und wird folglich in dieser Saison im Bundesligabetrieb nicht mehr auflaufen.