Die Bemühungen des SC Freiburg im Fall Nils Petersen haben sich ausgezahlt. Nachdem sich der Bundesligist nicht mit der Sperre aufgrund der am vergangenen Wochenende gegen den Stürmer erteilten Gelb-Roten-Karte abfinden wollte und Rechtsmittel einlegte, wurde das Urteil des DFB-Sportgerichts nun aufgehoben.
Das DFB-Bundesgericht gab der Berufung des Sportclubs heute statt. "Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute [beim 0:2 gegen Schalke] wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt", begründete Gerichtsvorsitz Achim Späth. Als Konsequenz dieser Auffassung wurde auch die aufbauend auf der Verwarnung gezeigte Gelb-Rote Karte annulliert.
"Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen hat", so Späth, "eine solche ,stille Verwarnung´ kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein."
Das Urteil des Bundesgerichts ist rechtskräftig. Petersen kann somit im anstehenden Heimspiel der Breisgauer gegen Wolfsburg mitwirken.