Beim Versuch, Nils Petersens Gelb-Rote Karte aus dem letzten Spiel zu annullieren, musste der SC Freiburg eine Niederlage hinnehmen. Der Einspruch des Sportclubs wurde vom DFB-Sportgericht zurückgewiesen.
"Die Annullierung einer Gelb-Roten Karte ist nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB nur bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters möglich. In diesem Fall lag allerdings ein offensichtlicher Irrtum des Spielers vor, nicht ein solcher des Unparteiischen", begründete Gerichtsvorsitz Hans E. Lorenz die Entscheidung.
Petersen hatte in der Partie gegen den FC Schalke innerhalb von drei Minuten die Gelbe und dann die Gelb-Rote Karte gesehen. Der Stürmer argumentierte, dass er die Verwarnung aber gar nicht mitbekommen habe, da Schiedsrichter Tobias Stieler ihm die Karte gezeigt habe, als er ihm mit dem Rücken zugewandt war.
Freiburg wird das Urteil allerdings nicht akzeptieren, wie Vereinsanwalt Christoph Schickhardt laut "kicker" mitteilte: "Wir werden dagegen vor ein ordentliches Gericht gehen und eine Einstweilige Verfügung beantragen."