„Geldstrafen zu verhängen, weil Spieler angeblich schlecht gespielt haben, ist grundsätzlich unzulässig. Die betroffenen Spieler haben gute Chancen, sich juristisch dagegen zu wehren“, sagte VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky
„Geldstrafen zu verhängen, weil Spieler angeblich schlecht gespielt haben, ist grundsätzlich unzulässig. Die betroffenen Spieler haben gute Chancen, sich juristisch dagegen zu wehren“, sagte VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky