Der SC Freiburg hat nach dem Wechsel-Fehler des FC Bayern München am vergangenen Spieltag vor dem DFB-Sportgericht keinen Erfolg erzielt. Der Einspruch wurde zurückgewiesen.
Freiburg hatte den Einspruch damit begründet, dass der Gegner während einer Auswechselphase gegen Ende des Spiels, das 4:1 für München ausging, einen Mann mehr auf dem Rasen hatte, der zu diesem Zeitpunkt nicht spielberechtigt gewesen sei.
Das Sportgericht entschied nun, dass dem FC Bayern der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht angelastet werden könne und die Voraussetzungen für eine Spielumwertung nach Paragraph 17 Nummer 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung nicht vorliege.
Vielmehr sei die Spielfortsetzung mit zwölf Mann im Wesentlichen auf ein schuldhaftes Fehlverhalten der Schiedsrichter zurückzuführen, so die Erklärung des Verbands.
DFB-Richter Oberholz bezieht Stellung
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und Einzelrichter in diesem Verfahren, bezog zum Urteil Stellung: „Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren. Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern [falsche Rückennummer mitgeteilt, Anm. d. Red.] auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen.“
Der SC Freiburg hat die Entscheidung akzeptiert und geht nicht weiter dagegen vor.