SV Werder Bremen
1. Bundesliga
Werder darf ab Dienstag in einer Grup­pengröße von vier Personen trainieren

JeromeTorarteng

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Nun also doch: Der SV Werder Bremen darf ab dem kommenden Dienstag in Kleingruppen und unter weiteren strengen Auflagen den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen. Das stellte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer am Montag klar.

In den letzten Tagen hieß es dagegen noch, dass die Grün-Weißen keine Freigabe für den Trainingbetrieb der Profimannschaft erhalten würden, nun hat man aber eine Lösung gefunden.

"Wir haben uns zuvor bundesweit erkundigt, wie andere Länder bzw. Kommunen mit ähnlich lautenden Anträgen ihrer Profivereine umgehen und was wir zudem für zwingend notwendig erachten, um die Risiken für Spieler und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten", so Mäurer zunächst.


Komplette Untersagung eines Trainingsbetriebs hätte für Werder einen konkreten Nachteil verursacht

Man habe sich dann mitunter an den Vorschriften orientiert, unter denen auch der FC Bayern München trainiert. Folglich hätte angesichts der aktuellen Situation in der Corona-Krise eine komplette Untersagung des Trainingsbetriebes für die Werderaner zu einem konkreten Wettbewerbsnachteil geführt, den es jetzt durch die Entscheidung nicht mehr geben sollte.

Das Team der Norddeutschen wird nun also seine Übungen in Vierer-Gruppen auf dem grünen Rasen abhalten dürfen. "Wir versuchen mit der heutigen Entscheidung dem Recht auf Berufsausübung und der größtmöglichen Reduzierung von Risiken gleichermaßen gerecht zu werden", so der 68-Jährige abschließend.

Dementsprechend hieß es in der Pressemitteilung des Senats zu den Regelungen, die erst einmal bis 19. April befristet sind, aber ergänzend:

"Statt den ursprünglich von Werder gewünschten Trainingsgruppen von 10 Personen, sind jedoch nur Kleingruppen von vier Personen erlaubt. Die U-23 und U-19 Mannschaften dürfen zudem nicht mittrainieren. Vor jeder Trainingseinheit müssen alle Beteiligten einem Eingangsscreening durch einen Mannschaftsarzt unterzogen werden. Die Symptomlosigkeit hinsichtlich Covid-19 aller am Training beteiligten Personen muss schriftlich dokumentiert werden."