Nach seiner Roten Karte aus dem Spiel gegen die Würzburger Kickers wurde Tim Kister vom DFB-Sportgericht für vier Spiele plus zwei Spiele auf Bewährung gesperrt. Die Vereinsführung des SV Sandhausen will diesem Urteil allerdings nicht zustimmen, da sie den Tritt von Kister an Würzburgs Marco König nicht als Tätlichkeit einstufen.
"Wir stufen die Aktion von Tim als grobes Foulspiel ein, aber keineswegs als Tätlichkeit. Dies haben wir mit unserem Rechtsbeistand, den Anwälten für Sportrecht Prof. Schickhardt und Dr. Rain, auch so besprochen", wird SVS-Geschäftsführer Otmar Schork auf der Vereinsseite zitiert. Nun wurde für Kister eine mündliche Verhandlung beantragt.