Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern fordert 36.000 Euro Geldstrafe und neun Monate Führerscheinentzug. Basis ist der beantragte Erlass eines Strafbefehls wegen zweier Vergehen der Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit und Unfallflucht.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern fordert 36.000 Euro Geldstrafe und neun Monate Führerscheinentzug. Basis ist der beantragte Erlass eines Strafbefehls wegen zweier Vergehen der Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit und Unfallflucht.