Einen Einspruch des TSV 1860 München gegen die Wertung der 1:2-Niederlage in Duisburg wurde vom DFB-Sportgericht abgwiesen. "Bei der fraglichen Entscheidung, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Ball tatsächlich im Tor war, handelt es sich eindeutig um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, die nicht anfechtbar ist", so Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.