Der Bundesligist FC St. Pauli hat mit seinem Einspruch gegen ein «Geisterspiel» Erfolg gehabt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB ) korrigierte am Donnerstag in Frankfurt/Main das Urteil aus erster Instanz, wonach der abstiegsbedrohte Club am Ostersamstag die Partie gegen Werder Bremen unter Ausschluss der Öffentlichkeit hätte bestreiten müssen.