Die DFL hat den VfR Aalen aufgrund wiederholter Verstoße gegen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit einem Abzug von zwei Punkten bestraft. Der Verein hat in zwei aufeinander folgenden Jahren sein negatives Eigenkapital verschlechtert. Es kann noch innerhalb von fünf Tagen Einspruch gegen die Strafe erhoben werden.
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Also quasi Zwangsabstieg