Im Fall Breno hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Fußball-Profi des FC Bayern München erhoben. Das Gesetz sieht für schwere Brandstiftung eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und maximal 15 Jahren vor.
Im Fall Breno hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Fußball-Profi des FC Bayern München erhoben. Das Gesetz sieht für schwere Brandstiftung eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und maximal 15 Jahren vor.
naja, vertrag läuft am siasonende aus, also kann man ihn eh nicht mehr verkaufen....
Ich gehe mal davon aus das ein Gefängnis Aufenthalt ein Entlassungsgrund im Fussball ist oder? Kennt sich da jemand mit aus? Würde ja wenig Sinn machen wenn der Verein ihn im Knast auch noch bezahlen muss und ihn zudem nicht verkaufen kann.
hätte hätte fahradkette.....
Bayernstar!! ohne diesen kreuzbandriss wäre er bei van gaal gut aufgehoben gewesen und einigermaßen ins system integriert worden und hätte somit auch gute spiele gemacht
Bayern-"STAR" ???