Da der 31.08.2013 auf einen Samstag fällt, wurde dieses Jahr, aufgrund der Fristenregelung des BGB § 193, die Transferperiode um zwei Tage auf Montag den 02.09.2013 verlängert.
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Da der 31.08.2013 auf einen Samstag fällt, wurde dieses Jahr, aufgrund der Fristenregelung des BGB § 193, die Transferperiode um zwei Tage auf Montag den 02.09.2013 verlängert.
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endlich mal etwas flexibler ...
Ich seh das Problem nicht, andere müssen für weniger dicke Gehälter auch am Samstag arbeiten, also warum verlegen?
die periode könnte man auch um 2 monate verlängern, der letzte tag innerhalb der periode kommt immer ganz überraschend und die allgemeine hektik bricht wieder aus. faxgeräte werden wieder spinnen und so weiter... ob das jetzt samstags oder montags der fall sein wird, macht auch keinen unterschied.
erst die sensationelle Feststellung, dass es im Sommer in Katar ziemlich warm is, dann die plötzliche Überraschung, dass der 31.8. nen Samstag is...voller Überraschungen die heutige Zeit :D
Puh glück gehabt... das der 31.08 ein Samstag ist kam ja jetzt doch recht kurzfristig und sehr überraschend.. Ein langfristige Planung war hier mit Sicherheit nicht möglich.....