Emir Spahic | 1. Bundesliga

Außer­gerichtli­che Einigung erzielt

31.01.2017 - 18:40 Uhr Gemeldet von: lυĸe | Autor: Wollekarolle

Nachdem Emir Spahic zu Beginn des Jahres vom Hamburger SV freigestellt wurde, klagte der bosnische Nationalspieler auf Teilnahme am Trainingsbetrieb beim Arbeitsgericht. Eine zuletzt vom HSV angestrebte außergerichtliche Einigung haben beide Parteien rechtzeitig vor dem heute stattfindenden Gerichtstermin erzielt.


Der ursprünglich noch bis zum Saisonende laufende Kontrakt des 36-Jährigen wurde in beidseitigem Einvernehmen vorzeitig aufgelöst. "Wir haben am heutigen Tag eine Lösung gefunden, die für beide Seiten zufriedenstellend ist", erklärt Heribert Bruchhagen, Vorstandsvorsitzender des HSV, in einer offiziellen Mitteilung der Hanseaten.

Spahic wechselte im Sommer 2015 zum Bundesligadino und absolvierte insgesamt 38 Pflichtspiele für den HSV. Zuvor wurde der Innenverteidiger bei Bayer 04 Leverkusen aufgrund einer körperlichen Auseinandersetzung mit einer Stadion-Sicherheitskraft der Werkself freigestellt.

Quelle: hsv.de

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  • KOMMENTARE
  • 31.01.17

    Nochmal ein bisschen easy money rausgeholt der gute Spahic

  • 01.02.17

    Ich würde ihm das Karriereende empfehlen. Alt genug ist er ja und wer will den noch.

  • 31.01.17

    Könnte er jetzt auch nach dem Deadline-Day noch wechseln ?

    • 01.02.17

      Soweit ich weiß nur in die Ligen in denen das Transferfenster noch nicht geschlossen ist.

    • 01.02.17

      Natürlich, er ist aktuell Vereinslos. Vereinslose Spieler können jederzeit transferiert werden. Frag mal bei Felix Magath nach, wie hätte er sonst immer seine ganzen vertragslosen Sissoko's bei all seinen Stationen holen sollen xD

    • 02.02.17

      Hmmm, muss die Vertragsauflösung aber nicht vor dem 31.01. erfolgen und die Vertragsschließung mit dem neuen Klub nicht ebenso? Also ich glaube, mitten in der Saison kann man auch nicht so easy-cheesy den Vertrag auflösen und dann einfach irgendwo anders anheuern.

      Edit: "Das nach der Wechselperiode (31.1) ein Wechsel für die laufende Spielzeit nicht mehr möglich sein soll, ist durch die Wettbewerbssituation gerechtfertigt, da ansonsten in der entscheidenden Phase der Meisterschaft sich einzelne Vereine auf diese Weise verstärken könnten und somit der sportliche Wettbewerb im Vergleich zu anderen Vereinen verfälscht werden könnte."

      http://fussball-geld.de/spielerlaubnis-fur-vertragslose-spieler/

      Also so wie ich das verstehe, geht das aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung nicht.

    • 02.02.17

      Ja da hast du natürlich Recht amused. Aber deshalb haben Sie den Vertrag doch innerhalb der Frist aufgelöst. Ich meine die News kam nur relativ spät. Ich meine der Vertrag wurde bereits Montag aufgelöst.

    • 02.02.17

      Aber wenn ich den Artikel richtig verstehe, dürfen dann nur in der Hinrunde vertragslose Spieler außerhalb der Wechselfrist aufgenommen werden. In der Rückrunde ("in der entscheidenten Phase der Meisterschaft") dürfen dann keine Spieler mehr außerhalb der Wechselfrist unter Vertrag genommen werden, auch wenn diese keinen gültigen Vertrag haben. Ich meine, so etwas auch schon mal gehört zu haben, weil es einfach zu Wettbewerbsverzerrung führen kann. Ich glaube, da will man dem vorbeugen, dass sich Vereine nicht noch für den letzten Spieltag o. Ä. mit Spielern vollpumpen, die ihre Karriere bereits beendeten. Auch wenn das in der heutigen Zeit durch Trainingsrückstand etc. ohnehin wohl nicht mehr sinnvoll wäre, aber die Regel an sich kann ich schon verstehen. Finde dazu aber keine offizielle Quelle. Wenn jemand dazu was offizielles findet -> mich würde es auch interessieren.

  • 31.01.17

    Und das völlig zurecht. Wenn Vereine solche arbeitsrechtlich bedenkliche Dinge tun, tun sie das gleiche wie die Draxlers und Jungwirths dieser Liga. Aber es stimmt schon, arbeitsrechtliche Klagen dienen selten dazu den verlorenen Job wieder zu bekommen...