Hannes Wolf | 1. Bundesliga

Verpflichten­de Kaufoption für Gladbach?

21.07.2020 - 21:47 Uhr Gemeldet von: Robin Meise | Autor: Robin Meise

In Zeiten der Corona-Krise sitzt das Geld bei den meisten Vereinen nicht mehr ganz so locker. Daher wurde Im Fall von Hannes Wolf zunächst ein einjähriges Leihgeschäft zwischen RB Leipzig und Borussia Mönchengladbach ausgehandelt.


Wie der "kicker" in Erfahrung gebracht haben will, sollen sich die Parteien über eine Kaufverpflichtung geeinigt haben. Im Klartext bedeutet dies, dass der offensive Mittelfeldspieler bei guten Leistungen für einen zweistelligen Millionenbetrag fest verpflichtet werden muss.

Als Bedingungen nennt die Fachzeitschrift dafür eine gewisse Anzahl von Einsätzen, welche von Wolf erfüllt werden müssten. Diese Art von Klauseln werden in dieser Transferphase vermutlich des Öfteren genutzt werden, um die Zahlungen der Ablösesummen auf das kommende Jahr verschieben zu können.

Die "Bild" schlägt derweil in dieselbe Kerbe wie der "kicker" und bezeichnet die vereinbarte Kaufoption als "Nahezu"-Kaufpflicht: Bei 15 Einsätzen von Wolf müsse Gladbach den Spieler (für neun Millionen Euro) kaufen.

Win-Win-Win-Situation

So oder so könnte sich dieses Modell für alle Beteiligten als gute Option herausstellen. Wolf verspricht sich bei den Gladbachern unter Coach Marco Rose, mehr Spielzeit zu erhalten und Leipzig könnte die anfangs investierten zwölf Millionen Euro wieder reinholen.

Bei einer positiven Entwicklung würde darüber hinaus ein talentierter Spieler zu einem verhältnismäßig niedrigen Preis fest bei der Borussia landen.

Quelle: kicker.de | bild.de

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  • KOMMENTARE
  • 21.07.20

    Der neue Marco Reus ?

  • 04.08.20

    Kandidat für s11?

  • 22.07.20

    Ist es denn so sicher, dass er die 15 Einsätze bekommt?
    Also ich finde es etwas übertrieben, zu sagen, die KO wird in jedem Fall greifen.
    Auch bei einer Verletzung kann es z.B. schnell eng werden.

    • 22.07.20

      Naja, andererseits kann es bei einer Verletzung von anderen, vor allem Stindl, wieder ganz schnell kommen.

    • 22.07.20

      Naja Borussia Mönchengladbach hat mindestens 41 Spiele vor sich!
      Sollte es im DFB Pokal oder in der CL, man darf ja mal träumen als Gladbach Fan, dann kommen noch einige Spiele dazu.
      Also ja er könnte die 15 Spiele schnell erreicht haben und Rose rotiert gerne wenn er die Möglichkeit dazu hat.

  • 22.07.20

    Die Überschrift ergibt keinen Sinn.
    Entweder handelt es sich um eine Kaufpflicht oder um eine Kaufoption.
    Beides zusammen funktioniert nicht wirklich, weil eine Option (lat. optio „freier Wille“) eine Auswahlmöglichkeit darstellt und daher nicht verpflichtend sein kann.

    • 22.07.20

      Sie können frei wählen, ob sie ihn die kolportierten 15 Spiele einsetzen. Erst wenn sie diese Option genutzt haben, wird daraus eine Pflicht.

    • 22.07.20

      Netter Versuch, aber Nein.
      Ob er 15 Spiele eingesetzt wird kann Gladbach nicht einfach frei entscheiden.
      Wenn er zum Beispiel verletzt, oder anderweitig nicht verfügbar ist, hat es Gladbach gar nicht in der Hand wie viele Spiele er macht.
      Dementsprechend hätte Gladbach in dem Fall auch keine Möglichkeit ihn anschließend direkt weiter zu verpflichten, wie es eben bei einer Kaufoption der Fall wäre.
      Hoffe du hast den Unterschied zwischen einer Kaufoption und einer an Bedingungen geknüpften Kaufpflicht jetzt besser verstanden.

    • 22.07.20

      Brauchst vom Tonfall her nicht gleich den Oberlehrer zu geben, nur weil du von deiner eigenen Meinung überzeugt bist, dass es keine Hybride geben kann.

      Gladbach hat definitiv die Möglichkeit, ihn nicht zu kaufen, wenn sie das nicht wollen. Sie können frei entscheiden, ob sie ihm einen 15. Einsatz geben oder nicht. Wenn er sich verletzt und keine 15 Spiele bestreiten kann, müssen sie ihn ebenfalls nicht kaufen. Sie haben also in gar keinem einzigen Fall die Pflicht, ihn zu kaufen, wenn sie das nicht selber nach ihrem freien Willen entscheiden. Und dennoch sind sie (anscheinend) verpflichtet, ihn zu kaufen, wenn sie ihm zuvor freiwillig einen 15. Einsatz gewähren (wollen und können). Aus einer Option wird dann eine Pflicht.

      Edit: Neben dem obigen Artikel und den zitierten Medien benutzen übrigens beide beteiligten Vereine in ihren offiziellen Statements einzig den Begriff 'Kaufoption'.

      Edit 2: Bei Kevin Wimmer und Hannover war es genau das gleiche.
      "Wimmer-Option wird für Hannover 96 bei bestimmter Einsatzzahl zur Kaufpflicht" (https://www.transfermarkt.de/wimmer-option-wird-fur-hannover-96-bei-bestimmter-einsatzzahl-zur-kaufpflicht/view/news/324725)

    • 22.07.20

      Noch einmal Schritt für Schritt.
      Gladbach muss ihn genau dann nicht kaufen wenn die Bedingung für die Kaufpflicht nicht erfüllt ist.
      Inwiefern Gladbach sportliche Interessen vernachlässigen würde, um diese Bedingungen absichtlich nicht zu erfüllen ist reine Spekulation.
      Hier kann man verschiedene Szenarien durchspielen aber es ändert, nichts an der Ausgangslage.
      Man könnte auch sagen, dass Leeds einfach hätte absichtlich schlechter spielen können, um nicht aufzusteigen. Dann müssten sie Augustin jetzt nicht verpflichten (wobei das ja noch nicht ganz geklärt ist).
      Allerdings sind das eben teilweise sehr absurde Szenarien.

      Falls die Verträge nichts beinhalten was noch nicht veröffentlicht wurde, handelt es sich hierbei um eine an Bedingungen geknüpfte Kaufpflicht.
      Da gibt es nun mal recht wenig Spielraum zur Diskussion. Die Möglichkeit die Bedingungen absichtlich zu umgehen macht aus einer solchen Variante trotzdem keine Kaufoption.
      Es kann natürlich auch eine an Bedingungen geknüpfte Kaufoption geben. Das wäre der Fall, wenn Gladbach nach erfüllen der Bedingung über eine weitere Verpflichtung selbst entscheiden könnte.

      Edit: Unter Umständen besitzt Gladbach eine generelle Kaufoption, welche unabhängig von den Einsätzen, und zusätzlich ist im Vertrag die im Artikel erwähnte Kaufpflicht verankert. Das würde erklären warum im Zusammenhang mit dem Transfer beide Begriffe verwendet werden.
      Das ändert aber nichts daran, dass die Formulierung „verpflichtende Option“ rein logisch keinen Sinn ergibt. Das war ja ursprünglich mein einziger Kritikpunkt.

    • 22.07.20

      Es ist de facto einfach ein Hybrid bzw. eine Kombination aus beidem. Ob es de jure oder de Theorie der Wirtschaftswissenschaften in diesem Fall groß unterscheidbar wäre, ist da relativ irrelevant.

      Gladbach braucht ihn nicht zu kaufen, wenn er nicht nicht überzeugt. Das macht die Klausel zur Option. Gladbach muss ihn kaufen, wenn sie ihn häufig genug einsetzen - das macht dann aus der Option eine Pflicht.

      Es war bei Asano und Wimmer in Hannover in etwa der gleiche Fall. Beide wurden kalkuliert nicht (mehr) eingesetzt, damit aus der Option keine Pflicht entsteht. An den Szenarien war rein gar nichts 'absurd', das waren rein wirtschaftliche Abwägungen. Ob die eine Möglichkeit einer Option genutzt wird oder die andere, ist vorher immer Spekulation - ändert aber auch nichts daran, dass Gladbach bis zum 15. Einsatz frei entscheiden kann, zumindest ob sie ihn NICHT kaufen wollen.

      Selbstverständlich ist es eine an Bedingungen geknüpfte Kaufpflicht. Dennoch ist es ebenso eine Kaufoption, bzw. wenn es dir besser gefällt: Eine Nicht-Kauf-Option. Entscheidend dabei ist, dass Gladbach mit hoher Wahrscheinlichkeit optional und höchstselbst entscheiden kann, ob die Bedingungen der Kaufpflicht erfüllt werden oder nicht.

      Es ist ja auch kein Zufall, dass 'Option' der dominierende Begriff bei diesen Klauseln ist. Wirtschaftlich völlig ungebildet sind die Verantwortlichen der Vereine ebensowenig wie halbwegs brauchbare Journalisten. Die frei entscheidbare Möglichkeit/Option des Kaufens oder Nichtkaufens ist deutlich bedeutsamer als die Kaufpflicht, die nur dann eintritt, wenn man sie freiwillig eintreten lässt.

      "Verpflichtende Option" aus dem Zusammenhang gerissen ergibt in der Tat keinen Sinn. Im gesamten Kontext ergibt die zwanghafte Trennung beider Begriffe jedoch noch viel weniger Sinn.

    • 23.07.20

      Hier ein kurzes Beispiel bzgl. einer absurden Situation die aus meiner Sicht nicht all zu unrealistisch ist. Ich gehe davon aus, zu den Einsätzen zählen auch Einwechselungen. Dann ist es durchaus möglich, dass Wolf bereits nach gut einem Drittel der Saison bei 14 Einsätzen steht.
      Wenn er allerdings bei diesen Einsätzen noch nicht 100% überzeugt hat, wie sollen sie dann weiterverfahren?
      Noch „absurder“ ist die Situation ja wie schon erwähnt bei Augustin.

      Ansonsten können wir uns glaube darauf einigen, dass Gladbach über die Bedingung zumindest eine indirekte „Option“ hat und darüber mitentscheiden kann ob die Kaufpflicht letztendlich greift oder nicht.
      Allerdings muss vor allem Rose dabei zwischen wirtschaftlichen, sportlichen und menschlichen Aspekten abwägen. Ich bin mir sicher eine richtige Kaufoption wäre Gladbach deutlich lieber gewesen.

    • 23.07.20

      Ich glaube nicht, dass wir jetzt zwingend erörtern müssen, welche Bedingungen absurd, realistisch, wahrscheinlich o.ä. sind. Wobei natürlich irgendwo auch darin der Optionscharakter der Klausel liegt, das gebe ich schon zu.

      Nochmal kurz zurück zu Hannover: Der Befehl, die Spieler nicht mehr einzusetzen, kam von ganz oben (verbrieft zumindest bei Asano). Da hatte der Trainer einfach gar nichts mehr zu melden.

      Und ja, klar hätte Leeds auch absichtlich nicht aufsteigen können, um Augustin nicht kaufen zu müssen. Mag zwar in der Praxis absurd klingen, aber ist für den theoretischen Gedanken ja unerheblich. Wäre der Preis für Augustin (natürlich rein fiktiv) 100x höher gewesen, hätte man durchaus die Möglichkeit/Option gehabt, abzuwägen, dass ein Aufstieg gegenüber einem Pflichtkauf weniger einbringt als der Kauf kostet. Die Option ist da, egal wie wahrscheinlich die ein oder andere Variante ist. Solange man selbst darüber entscheiden kann, ist es (auch) eine Option, deren Gebrauch man wirtschaftlich abwägen kann.

      Gladbach kann durch keinerlei Umstände, äußere Einflüsse, Ereignisse o.ä. dazu gezwungen werden, Wolf zu kaufen. Das reicht für mich jedenfalls in diesem Zusammenhang, den optionalen Charakter der Klausel deutlich höher einzuschätzen als den Pflichtcharakter. In keinem Fall aber sehe ich in diesem Kontext, wie man den Optionscharakter komplett negieren könnte. Jedenfalls reicht es nicht, dass es in der Theorie der Wirtschaftswissenschaften womöglich rein antagonistisch gebrauchte Begriffe sind.

    • 23.07.20

      Am besten einfach nochmal den letzten Absatz meines vorherigen Posts lesen. Wie bereits mehrfach erwähnt sind die Wörter Option und Pflicht per Definition schon Gegensätze. Demnach können sie auch nicht direkt miteinander kombiniert werden.
      Allerdings kann man wie gesagt dem Gesamtkonstrukt aus Bedingung + Kaufpflicht indirekt optionale Eigenschaften zuschreiben. Allerdings ist es eben reine Spekulation inwiefern Gladbach/Rose von der theoretischen Möglichkeit, die Klausel bewusst zu umgehen, auch Gebrauch machen würden.

      "Gladbach kann durch keinerlei Umstände, äußere Einflüsse, Ereignisse o.ä. dazu gezwungen werden, Wolf zu kaufen."

      Du kannst ja mal in Bremen nachfragen wie gut das funktioniert. Die haben aktuell zwei Spieler bei denen sie eher ungewollt die Kaufpflicht wahrnehmen müssen und nächste Saison kommt da unter Umständen noch Selke dazu. Dadurch bleibt nun so gut wie kein Geld, für tatsächlich benötigte
      Auch Rose wird in einer wichtigen Phase bestimmt keinen Jugendspieler einsetzen, nur damit Wolf nicht auf seine 15 Einsätze kommt.

    • 23.07.20 Bearbeitet am 23.07.20 11:54

      Keine Sorge, ich habe alles sehr aufmerksam gelesen, du brauchst es nicht nochmal zu wiederholen. Ich teile deine Meinung einfach nach wie vor nur nicht.

      Aus deinem letzten Absatz wird auch immer deutlicher, warum. Wie zum Geier kommst du darauf, die Situation Wolf/Gladbach und der Bremer Leihen zu vergleichen, als wären sie 1 zu 1 dasselbe?! Wie kommst du darauf, Bremen müsste die Spieler ungewollt verpflichten?!

      Bremen hat sich höchst freiwillig dazu entschieden, die Spieler dann kaufen zu müssen, wenn sie nicht absteigen. Also ein Szenario, von dem sie von vornherein mit einiger Sicherheit ausgegangen sind. Sie haben lediglich die Zahlung um ein Jahr und bei Selke um 2 Jahre verschoben. Selbstverständlich sind die Bremer Klauseln zum allergrößten Teil verpflichtend, weil die Bedingungen eben ganz andere sind als bei Gladbach und Wolf.

      Gladbach hingegen hat alle Zeit der Welt, zu entscheiden, ob sie Wolf kaufen wollen oder nicht. SIE können es frei ENTSCHEIDEN. Sollte Wolf nicht überzeugen, wird er keinen 15. Einsatz bekommen. Ganz einfach. So wie Asano auch.

      Und jetzt habe ich angefangen, mich zu wiederholen.... Es ist mir und offensichtlich den beteiligten Vereinen, den berichtenden Journalisten, Ligainsider und deinen Dislikern völlig egal, dass du glaubst, die Wörter könnten auch im besprochenen Szenario nur gegensätzlich verwendet werden. Solange Gladbach über das Erfüllen der Bedingung der Kaufpflicht zum größten Teil selbst frei entscheiden kann, haben wir hier einen de facto-Hybriden aus Kaufoption und Kaufpflicht - und zwar mit überwiegend optionalem Anteil.

    • 23.07.20

      "Wie zum Geier kommst du darauf, die Situation Wolf/Gladbach und der Bremer Leihen zu vergleichen, als wären sie 1 zu 1 dasselbe?!"

      Ich weiß nicht ob es an deinem Leseverständnis liegt oder du Sachen einfach bewusst falsch darstellen willst. Ich habe nie behauptet, dass die Situation 1 zu 1 dasselbe ist.
      Du bist ja eher der Meinung, dass diese Situation die gleiche wie bei Asano ist und reitest ohne Unterbrechung auf dem einen Beispiel rum. Dabei lässt du allerdings außer Acht, dass Hannover zu dem Zeitpunkt sowieso schon so gut wie abgestiegen, war und daher (Kind quasi im Alleingang) die Entscheidung getroffen hat, Asano nicht verpflichten zu wolllen/können. Dies wurde im Nachhinein auch stark kritisiert/diskutiert.
      Daraus abzuleiten, dass Gladbach einen Spieler 2/3 der Saison auf der Bank lassen würde, ist etwas weit hergeholt. Unter normalen Umständen wird Wolf seinen 15. Einsatz bekommen, bevor man überhaupt richtig abschätzen kann, ob er den aufgerufenen Preis wert ist. Die Bedingung, die an die Kaufpflicht geknüpft ist, ist lediglich eine Absicherung für Gladbach, falls es wirklich gar nicht passen sollte oder Wolf sich schwer verletzten würde.

      "Wie kommst du darauf, Bremen müsste die Spieler umgewollt verpflichten?!"
      Ich habe bewusst "eher ungewollt" geschrieben, weil das nun mal unter Bremen-Fans der einstimmige Tenor ist. Es ist glaub relativ offensichtlich, dass Bremen keinen der drei zu den festgelegten Summen verpflichten würde wenn sie die Wahl hätten.

    • 23.07.20

      Meine Leseverständnis ist ziemlich ordentlich ausgeprägt, danke.

      "'Gladbach kann durch keinerlei Umstände, äußere Einflüsse, Ereignisse o.ä. dazu gezwungen werden, Wolf zu kaufen.'

      Du kannst ja mal in Bremen nachfragen wie gut das funktioniert."

      Wenn du auf diese Weise auf mein Zitat reagierst - mit einem Beispiel, das kaum etwas gemein mit dem zitierten hat, dann lässt du meinem Leseverständnis recht wenig Spielraum.

      Glaube nicht, dass das jetzt noch zu etwas führt. Du möchtest weiterhin dabei bleiben, dass die hier behandelte Klausel eine an Bedingungen geknüpfte Kaufpflicht sei und alle anderen bezeichnen sie entweder als Kaufoption oder beschreiben sie mit hybriden Begriffen. Ich habe ja lediglich versucht, dir nahezubringen, warum dies durchaus einen Sinn ergibt. Du darfst dennoch gerne bei deinen eigenen Bezeichnungen und Interpretationen bleiben.

    • 23.07.20

      “Meine Leseverständnis ist ziemlich ordentlich ausgeprägt, danke.”
      Dann wird es wohl die zweite angesprochene Variante sein ^^

      Außerdem musst du mir mal erklären inwiefern die Beispiele mit dem hier angesprochenen nichts gemein haben?
      Bei Toprak z.B. war die Kaufpflicht an eine bestimmte Anzahl an Spielen + Klassenerhalt geknüpft.
      In diesem Fall wird es sehr ähnlich sein. Vermutlich wurde die Bedingung Klassenerhalt nur nicht kommuniziert.
      Also verstehe ich nicht wie das nicht vergleichbar sein soll.
      Stattdessen ziehst du lieber Asano als Vergleich ran. Bei dem tatsächlich eine ganz andere Situation vorlag.

    • 23.07.20

      Vielleicht weil ein Klassenerhalt ein Ziel ist, dass man per se immer erreichen möchte, während man die pure Einsatzzahl eines Spielers frei bestimmen kann. Dass es in diesem Fall "sehr ähnlich sein wird" - DAS ist mal reine Spekulation.

      Bei Asano war (nach dem, was bekannt ist) die Kaufpflicht lediglich an die Einsatzzahl gebunden. Da er sportlich nicht den Wert erbracht hat, der in der Klausel als Preis verankert war, wurde er nicht mehr eingesetzt. Exakt das gleiche Szenario wie bei Wolf. Kann der innerhalb von 14 Einsätzen (sollte er überhaupt auf diese Zahl kommen) nicht einen Wert von 9 Mio. rechtfertigen, kann Gladbach frei darüber entscheiden, ihn eben nicht mehr einzusetzen. Über weitere Bedingungen ist nichts bekannt, also ist es komplett irrelevant, sowas zu diskutieren.

      Die von dir frei erfundene Bedingung 'Klassenerhalt' würde logischerweise die ganze Klausel völlig verändern - und zwar Richtung Pflicht. Kein Wunder also, dass du jetzt versuchst, fiktive Szenarien herbeizuziehen.

      Nochmal: Es führt hier zu nichts mehr. Du möchtest dabei bleiben, dass alle anderen die Klausel falsch beschreiben. Ich habe dir versucht nahezulegen, dass diese Beschreibung durchaus Sinn ergibt. Hat nicht geklappt, du möchtest dabei bleiben und gut. Ich bin ja kein Missionar, der nicht glücklich wird, wenn er die frohe Botschaft des Verstehens nicht allen überbringen kann.

    • 23.07.20

      Es wäre schon ausreichend wenn du dir selber "die frohe Botschaft des Verstehens" überbringen könntest.

      "Die von dir frei erfundene Bedingung 'Klassenerhalt' würde logischerweise die ganze Klausel völlig verändern"

      Es würde fast so gut wie gar nichts ändern. Es wäre lediglich eine zusätzliche Bedingung. Die greift aber nur wenn die erste Bedingung erfüllt ist. Alles andere würde ja genauso bestehen bleiben. Natürlich kann ich es nicht belegen (wie auch?), aber ich würde trotzdem davon ausgehen, dass sowohl die Kaufpflicht als auch der Anschlussvertrag von Wolf nur für die 1. Liga gilt. Das kannst du gern als haltlose Behauptung abtun, ist aber wie gesagt sowieso für die Diskussion nicht wirklich relevant.

      "Du möchtest dabei bleiben, dass alle anderen die Klausel falsch beschreiben."
      Da wären wir wieder beim falsch darstellen. Das hab ich nie gesagt. Es ging lediglich um die Formulierung in der Überschrift. Diese ergibt in der Form keinen Sinn. "Warum?" habe ich mehrfach
      erläutert. Aber wenn du es bis hierhin nicht verstanden hast (oder willst), wird das wohl auch nichts mehr.

    • 23.07.20

      "Es wäre schon ausreichend wenn du dir selber 'die frohe Botschaft des Verstehens' überbringen könntest."

      Offenbar verstehe ich im Gegensatz zu dir immerhin schon mal den Sinn der Überschrift. Ebenso verstehe ich den Sinn der Formulierungen der Medien und die Bezeichnung als "Kaufoption" in den offziellen Statements der Vereine. Ich verstehe genauso deinen Kritikpunkt. Ich teile ihn lediglich nicht - dies hat nur mit Verstehen wenig zu tun, auch wenn du gerne so tun würdest, als ob.

      "Es würde fast so gut wie gar nichts ändern. Es wäre lediglich eine zusätzliche Bedingung. Die greift aber nur wenn die erste Bedingung erfüllt ist. Alles andere würde ja genauso bestehen bleiben."

      Da hast du theoretisch durchaus Recht. Denn die Option des Nichtkaufens bleibt auch dann eine Option, wenn das Nutzen dieser sehr unwahrscheinlich ist. Ist halt nur in der Theorie so. In der Praxis wird z.B. bei Augustin oder Toprak aus der Option dann eher eine Pflicht.

      "Da wären wir wieder beim falsch darstellen. Das hab ich nie gesagt. Es ging lediglich um die Formulierung in der Überschrift. Diese ergibt in der Form keinen Sinn."

      Du behauptest, dass Kaufpflicht und Kaufoption zusammen nicht funktionieren. Du behauptest deweiteren, dass es sich bei der diskutierten Klausel um eine an Bedingungen geknüpfte Kaufpflicht handelt. Logischerweise negierst du mit beiden Aussagen zusammen, dass es sich um keine Kaufoption handeln kann (das ist jedoch die offizielle Aussage der Vereine) und zusätzlich negierst du die Möglichkeit, dass die Klausel eine Art Hybrid aus beidem sein könnte, wie es die Überschrift und andere Umschreibungen in den Medien formulieren. Mittels einfachster Logik ergibt sich daraus, dass außer dir alle anderen falsch liegen, Formulierungen ohne Sinn verwenden oder willentlich Fake News verbreiten.

       "'Warum?' habe ich mehrfach
      erläutert. Aber wenn du es bis hierhin nicht verstanden hast (oder willst), wird das wohl auch nichts mehr."

      Richtig, hast du mehrfach erläutert. Habe ich jeweils verstanden. War nur leider nicht sonderlich plausibel. Und es wird genau deswegen nichts mehr, weil du dich wiederholst, anstatt plausiblere Argumente für deine Behauptungen vorzubringen.

      Vorschlag zur Güte: Nutze doch einfach die Option, mal ein paar nette Leserbriefe oder Emails an die Vereine, die Medien oder LI zu schreiben, warum die allesamt so einen Quatsch verbreiten. Vielleicht wird dir dann jemand Recht geben oder vielleicht wird man dir auch erklären, warum du komplett auf dem Holzweg bist.

    • 23.07.20

      "Denn die Option des Nichtkaufens bleibt auch dann eine Option, wenn das Nutzen dieser sehr unwahrscheinlich ist."
      Wieso sollte es dadurch sehr unwahrscheinlich werden?
      Gerade in Bezug auf Gladbach ergibt diese Aussage recht wenig Sinn, weil ich nicht denke, dass sie nächste Saison in Abstiegsgefahr geraten.

      "Logischerweise negierst du mit beiden Aussagen zusammen, dass es sich um keine Kaufoption handeln kann"
      ???

      "...anstatt plausiblere Argumente für deine Behauptungen vorzubringen".
      Wenn simple Logik nicht plausibel genug, ist dann wird es schwer etwas besseres zu finden. Option und Pflicht sind Antonyme. Demnach können sie nicht gleichzeitig auftreten. Wenn man das nicht versteht, dann helfen auch keine anderen Argumente.

      "Emails an die Vereine, die Medien oder LI zu schreiben, warum die allesamt so einen Quatsch verbreiten."
      Die Möglichkeit LigaInsider zu kontaktieren hab ich ja mit meinem Eingangskommentar wahrgenommen. In den Statements der Vereine, konnte ich die falsche Formulierung nicht finden. Der Kicker und transfermarkt.de schreiben von einer "verpflichtenden Anschlussvereinbarung" und Bild von einer "Kaufoption" die "...verpflichtend werden kann". Falls du allerdings noch weitere Links hast, kann ich gerne der Vollständigkeit halber auch zu diesen Seiten Kontakt aufnehmen.

    • 23.07.20

      "Gerade in Bezug auf Gladbach ergibt diese Aussage recht wenig Sinn, weil ich nicht denke, dass sie nächste Saison in Abstiegsgefahr geraten."

      Eben drum. Deswegen hat die Klausel für Gladbach ja auch eindeutig eher den Charakter einer Option, während die Klauseln für Bremen eher den Charakter einer Pflicht haben. Genau darum ergibt die Aussage Sinn.

      "???"

      *eine statt "keine". Hättest du ja im Kontext nicht von von selbst drauf kommen können...

      "Wenn simple Logik nicht plausibel genug, ist dann wird es schwer etwas besseres zu finden. Option und Pflicht sind Antonyme. Demnach können sie nicht gleichzeitig auftreten. Wenn man das nicht versteht, dann helfen auch keine anderen Argumente."

      Tja. Und ich habe dir nun oft genug dargelegt, dass die Realität dieser Klausel offenbar eine andere ist. Da du diese nach wie vor nicht anerkennen willst, ist die Realität dieser Diskussion, dass du bei deinen Ausgangsbehauptungen bleibst und mich davon nicht überzeugen kannst.

      "In den Statements der Vereine, konnte ich die falsche Formulierung nicht finden."

      In den Statements der Vereine findest du die 'Kaufoption', obwohl es sich nach deinen Ausführungen um eine Kaufpflicht handelt. Irgendwer muss da wohl falsch liegen.

      "Der Kicker schreibt von einer 'verpflichtenden Anschlussvereinbarung' und Bild von einer 'Kaufoption' die '...verpflichtend werden kann'."

      Ganz genau. Der Kicker schreibt übrigens auch von einer Kaufoption. Du findest also lediglich die Bezeichnungen "Kaufoption" oder Umschreibungen, die ausdrücken, dass die Klausel sowohl Kaufoption als auch Kaufpflicht gleichzeitig beinhaltet. Also exakt so, wie ich es oben beschrieben habe. Da du allerdings oben ausführst, dass es sich nur um eine Kaufpflicht handeln kann und dies eine Option ausschließt (weil antonym), müssen auch dort entweder BILD und Kicker oder du falsch liegen.

      Ich nutze jetzt meine Option, dich mit deiner Meinung alleine zu lassen. Ich habe ja immerhin das beruhigende Wissen, an allem Zitierten den Sinn erkannt und verstanden zu haben.

    • 23.07.20

      "Eben drum. Deswegen hat die Klausel für Gladbach ja auch eindeutig eher den Charakter einer Option, während die Klauseln für Bremen eher den Charakter einer Pflicht haben. Genau darum ergibt die Aussage Sinn."
      Du hast vorher in Bezug auf Gladbach geschrieben, dass:
      "die Bedingung 'Klassenerhalt' würde logischerweise die ganze Klausel völlig verändern"
      Wieso würde es irgendwas an der Klausel ändern, wenn du sowieso vom Klassenerhalt ausgehst?
      Die Zusatzklausel würde ja nur bei Abstieg etwas ändern.

      "In den Statements der Vereine findest du die 'Kaufoption', obwohl es sich nach deinen Ausführungen um eine Kaufpflicht handelt. Irgendwer muss da wohl falsch liegen."
      Ich habe bereits in meinem dritten Beitrag geschrieben, dass der Vertrag vermutlich beides enthält. Sowohl eine generelle Kaufoption mit der Gladbach Wolf freiwillig verpflichten kann, als auch die automatisch einsetzende Kaufpflicht beim Erreichen von 15 Pflichtspielen. Dementsprechend sehe ich da keine Widerspruch zwischen meiner Aussage und den besagten Artikeln.
      Allerdings kann eben nur eines davon eintreten. Also entweder Gladbach zieht die Kaufoption oder die Kaufpflicht tritt ein. Beides zusammen funktioniert wie schon 100 mal gesagt nicht.
      Eine verpflichtende Kaufoption kann es genauso wenig geben, wie eine freiwillige Kaufpflicht.

      "Ich habe ja immerhin das beruhigende Wissen, an allem Zitierten den Sinn erkannt und verstanden zu haben."
      Wie sagt man so schön: Einbildung ist auch eine Bildung.

    • 23.07.20

      "Du hast vorher in Bezug auf Gladbach geschrieben, dass:
      "die Bedingung 'Klassenerhalt' würde logischerweise die ganze Klausel völlig verändern"
      Wieso würde es irgendwas an der Klausel ändern, wenn du sowieso vom Klassenerhalt ausgehst?
      Die Zusatzklausel würde ja nur bei Abstieg etwas ändern."

      Es ging dabei um DEIN Beispiel mit den Bremer Klauseln. Kaufpflicht bei Klassenerhalt. Diese Klausel fiktiv übertragen auf Gladbach/Wolf würde bedeuten, dass Gladbach bei Klassenerhalt kaufen muss. Da das sehr wahrscheinlich ist, bekommt die ganze Klausel den Charakter einer Kaufpflicht. Solange die Klausel aber nur die Einsatzzahl als Bedingung für einen Kauf hat, kann Gladbach frei darüber bestimmen, ob sich die Bedingung erfüllt, solange er sich nicht sehr schwer verletzt - also hat dies viel eher den Charakter einer Option.

      "Ich habe bereits in meinem dritten Beitrag geschrieben, dass der Vertrag vermutlich beides enthält. Sowohl eine generelle Kaufoption mit der Gladbach Wolf freiwillig verpflichten kann, als auch die automatisch einsetzende Kaufpflicht beim Erreichen von 15 Pflichtspielen."

      Ich diskutiere nicht über Phantome. Ich diskutiere darüber, was (vermeintlich) bekannt ist: Die Klausel, die vorgibt, dass Gladbach optional entscheiden kann, ob sie die Kaufpflicht eintreten lassen oder nicht. Option und Pflicht in ein- und derselben Klausel.

      "Allerdings kann eben nur eines davon eintreten. Also entweder Gladbach zieht die Kaufoption oder die Kaufpflicht tritt ein."

      .......ODER: Gladbach entscheidet sich freien Willens, Wolf nicht zu kaufen, indem sie die Bedingung für die Kaufpflicht nicht erfüllen und diese gar nicht erst eintritt. Diese Option haben sie. Das macht die Klausel sinngemäß zur freiwilligen Kaufpflicht. Oder besser fomuliert: Zur Kaufoption, bei der eine Kaufpflicht nur dann eintritt, wenn Gladbach sich freiwillig dafür entscheidet.

      Jetzt muss es aber endgültig reichen. Es kommt nichts Neues mehr. Melde dich einfach wieder, wenn du Antwort von RBL, Gladbach, dem Kicker, der BILD oder LI erhalten hast. Wünsche dir ernsthaft gutes Gelingen!

    • 23.07.20

      "Es ging dabei um DEIN Beispiel mit den Bremer Klauseln."
      In meinem Beispiel ging es um eine Kombination aus einer bestimmten Anzahl an Pflichtspielen mit der zusätzlichen Bedingung des Klassenerhalts:
      "Bei Toprak z.B. war die Kaufpflicht an eine bestimmte Anzahl an Spielen + Klassenerhalt geknüpft."
      Aber da wären wir wieder beim Punkt Leseverständnis.
      Jetzt verstehe ich allerdings warum deine nachfolgenden Aussagen so konfus waren.

      "Option und Pflicht in ein- und derselben Klausel."
      Wie kommst du denn darauf?
      Beide Vereine sagen übereinstimmend, dass es eine Kaufoption gibt.
      Parallel dazu berichten Medien von einer an Bedingungen geknüpften Kaufpflicht.
      Jetzt kommst du daher und sagst, dass die von den Vereinen publizierte Kaufoption das gleiche ist wie diese vermutete Kaufpflicht, weil man diese ja indirekt und "sinngemäß" als Kaufoption betrachten kann. (Obwohl wir Anfangs ja bereits festgestellt haben, dass es wenn dann eher eine Nicht-Kauf-Option ist.)
      Ist es nicht viel naheliegender, dass die in den Vereinsstatements genannte Kaufoption genau das ist - eine Kaufoption (Occam's razor) ?
      Dementsprechend existiert die von den Medien kolportierte Kaufpflicht dann parallel dazu im Vertragswerk und ersetzt bei Eintritt eben die Kaufoption.

    • 24.07.20

      Keine Sorge, ich habe offensichtlich schon zuvor gemerkt, dass du die letzte Ausfahrt nehmen und eine zweite Phantomklausel dazudichten willst, damit du irgendwie noch zwanghaft Option und Pflicht trennen kannst, wo sie in ein- und derselben Klausel problemlos koexistieren können - obwohl doch gar nicht sein kann, was nicht sein darf. Wird genauso wenig funktionieren wie deine polemischen Diskreditierungsversuche. Nochmal: Du bist derjenige, der den Sinn von etwas nicht erkennt. Du bist derjenige, der behauptet und seine Behauptungen plausibel begründen muss (Pflicht). Ich habe lediglich freiwillig versucht (Option), dir den Sinn zu erklären, wo du ihn nicht siehst. Over & out.

    • 24.07.20

      "Keine Sorge, ich habe offensichtlich schon zuvor gemerkt, dass du die letzte Ausfahrt nehmen und eine zweite Phantomklausel dazudichten willst"
      Wenn du das doch bemerkt hast, wie kamst du dann zu der Aussage, dass eine solche zusätzliche Klausel alles ändern würde, obwohl wir kurz danach festgestellt haben, dass sie speziell im Fall Gladbach so gut wie gar nichts ändern würde?
      Es ist doch eher so, dass du schon lange die letzte Ausfahrt verpasst hast und du mittlerweile als Geisterfahrer unterwegs bist um dorthin zurückzukommen indem du dir selbst widersprichst.
      Es ist schon recht ironisch, wenn der selbsternannte "Überbringer der frohen Botschaft des Verstehens" erkennen muss, dass es die eigene Unfähigkeit war das Gelesene korrekt zu verarbeiten, die ihn nun in diese Situation gebracht haben. Argumente durch Selbstüberhöhung zu ersetzen, ist nie eine gute Idee.

      "Du bist derjenige, der behauptet und seine Behauptungen plausibel begründen muss (Pflicht)."
      Zunächst einmal habe ich dir gegenüber gar keine Pflicht. Das zeigt mal wieder das du den Begriff anscheinend noch immer nicht richtig verstanden zu haben scheinst.
      Weiterhin steckt die plausible Begründung bereits im Ausgangspost.
      In deiner Antwort darauf, versuchst du zu erklären, dass man eine bedingte Kaufpflicht, ja indirekt auch als (Nicht-) Kaufoption bezeichnen könnte.
      Danach machst du einen riesigen Sprung indem du behauptest, dass die von den Vereinen genannte Kaufoption mit dieser von dir konstruierten "Option" identisch sein muss, ohne auch nur einmal zu erörtern wie du zu dieser Annahme kommst.

      PS: Ich weiß nicht genau wo du einen "polemischen Diskreditierungsversuch" erkannt haben willst.
      Da ich davon ausgehe, dass die Vereinsvertreter ein gewissen wirtschaftliches Grundverständnis mitbringen, und den Unterschied zwischen einer Option und einer Pflicht kennen, ist es viel wahrscheinlicher, dass sie den Begriff bewusst so gewählt haben.

  • 22.07.20

    Expertenrunde hier.

    Bin gespannt, was er auf dem Kasten hat. Gladbach auf jeden Fall ein gutes Pflaster für ihn. Auf jeden Fall ein "Geheim"tipp bei Comunio und Co. Allerdings frage ich mich, was Kaufpflicht bei "guten Leistungen" bedeutet, ist schon sehr schwammig. Wenn er gut spielt, wollen sie ihn sicher halten. Wenn er überragend spielt auch? Oder will RaBa ihn dann zurück? Oder nur, wenn er schlechte Leistungen zeigt?

  • 21.07.20

    alles klar, bei Hertha ?

  • 21.07.20

    Fand ihn bei seiner letzten leihe (zu hertha) eig am anfang stark

  • 21.07.20

    Leider - und das sage ich als Gladbachfan - passt der Junge überhaupt nicht zum Verein und in die Mannschaft. Solch neureiche Protzanfälle (Stichwort Goldsteak) können einer Teamchemie nur schaden. Allerdings habe ich die kleine Hoffnung, dass er von seinen neuen Kameraden etwas auf den Boden geholt wird. Gerade in Gladbach darf man da vorsichtig optimistisch sein.

    • 21.07.20

      Am Anfang hat man das über Bensebaini auch gesagt das er unsportlich und protzig ist aber nach 2 Spielen war alles vergessen. Also erstmal abwarten

    • 21.07.20

      Auch bei Gladbach wird’s welche geben, die richtig dicke Autos fahren, und ob ich so Autos habe oder ein Goldsteak esse, wenn ich es mir leisten kann, dann kann ich es auch mal ausprobieren. Stell dir mal vor du hast mehrere Millionen aufm Konto und bist in einem Restaurant, wo es ein Goldsteak gibt, was man sonst so nur ganz selten bis gar nicht findet. Ich würde es eventuell auch probieren, wenn mich der Preis 0,0 jucken würde.

    • 22.07.20

      Ne Udo, für sowas würde ich mein Geld nicht ausgeben und erst recht nicht bei Instagram oder wo auch immer posten :D

    • 22.07.20

      So ein Blödsinn. Wie der junge Mann ausserhalb des Platzes sein Geld los wird sollte dir als Fan aber auch dem Verein wirklich egal sein.

      Was denkst du denn woher die ganzen Spielerfrauen deiner so geerdeten Spieler ihre Gucci Chanel und Prada Taschen her haben? Und man kann es sich kaum vorstellen aber die Dinger sind sogar teurer als ein Goldsteak.

      Ich glaube das er riesiges Entwicklungspotenzial haben wir bei Gladbach und Rose hätte ihn nicht geholt wenn er sich nicht vorstellen könnte das dass passt.

    • 22.07.20

      Der von uns allen so geliebte Tikus hat vor ein paar Tagen Müsli aus einem 1000 Euro Schuh gegessen und keinen hast interessiert....
      Solange der Junge Leistung bringt ist alles gut!

    • 22.07.20

      Rede nie über Geld das du nicht ausgeben würdest, wenn du es nicht hast.

      Ich kenne den nicht aber gönn ihm doch mal. Er schlug sich an vielen andere Talenten durch und schaffte den Durchbruch.
      Das was für dich ein Ripeye-Steak ist, ist für ihn ein goldenes...
      Vergleiche nie Äpfel mit goldenen Steaks.

    • 22.07.20

      @Musterknabe: Das hab ich vor der Saison auch bei Glasner und Joao Victor gedacht *Kackemoji*