Ab dem 22. August muss der FC St. Pauli zwei Wochen auf Joël Keller verzichten. Der Schweizer wurde aufgrund gefährlicher Körperverletzung zu 14 Tagen Jugendhaft verurteilt. Außerdem muss der 21-Jährige 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.
"Ich habe einen riesigen Fehler gemacht und bereue mein Fehlverhalten sehr. Was ich getan habe, ist absolut unentschuldbar. Ich stelle mich nun den Konsequenzen und werde die Strafe annehmen", erklärte Keller, der im Sommer 2015 handgreiflich gegenüber einer anderen Person wurde und dieser körperliche Schäden zufügte.
Vereinsintern hat man sich darauf geeinigt, dem Abwehrspieler, der seinen Vertrag vor Kurzem bis 2018 verlängerte, eine zweite Chance zu geben, wie Sportchef Thomas Meggle gegenüber dem Fachmagazin verlauten ließ. "Wir haben ihm die dunkelgelbe Karte gezeigt."
Wo genau widersprechen sich "dunkelgelbe Karte" und die Vertragsverlängerung? Man möchte es ja weiter zusammen versuchen und erwartet anscheinend, dass ein solches Fehlverhalten eine Einmaligkeit bleibt.
Des Weiteren ist es immer ein nachvollziehbarer Schritt bei solchen Verfahren die Urteilssprechung abzuwarten um alle Implikationen zu kennen.
Vor einem Jahr ist der junge Bursche handgreiflich geworden. Das bekommt der Verein mit, eine Gerichtsverhandlung fällt zudem nicht vom Himmel. Nun habe man sich intern lange und gründlich mit dem Thema befasst, und ihm eine "dunkelgelbe Karte" gezeigt.
So nennt man also Vertragsverlängerungen um 2 Jahre heute, bzw., wie in seinem Fall, vor 1,5 Monaten.