Lukáš Hrádecký | Bayer 04 Leverkusen

Hradecky für ein Spiel gesperrt

23.01.2017 - 15:55 Uhr Gemeldet von: Kristian Dordevic | Autor: Kristian Dordevic

Torhüter Lukas Hradecky hat seiner Mannschaft am Samstagabend im Spiel gegen RB Leipzig mit einem folgenschweren Aussetzer einen Bärendienst erwiesen. Um ein Gegentor zu verhindern, spielte der Finne den Ball außerhalb des Strafraums absichtlich mit der Hand und kassierte nach nur 131 gespielten Sekunden die Rote Karte – der zweitfrüheste Platzverweis in der Geschichte der Bundesliga.


Zu allem Überfluss musste Eintracht Frankfurt doch für den Rest der Partie einem Rückstand hinterherlaufen, denn der anschließende Freistoß brachte die Führung für die Hausherren aus Sachsen. Davon sollte sich die SGE nicht mehr erholen, das Spiel ging 0:3 verloren.

Das Sportgericht des DFB hat heute über das Strafmaß für Hradecky entschieden: Der Keeper wird für das nächste Meisterschaftsspiel des Klubs gesperrt. Frankfurt muss damit zum Rückrundenauftakt auf Schalke ohne den 27-Jährigen an den Start gehen. Spieler und Verein haben dem Urteil zugestimmt.

Quelle: dfb.de

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  • KOMMENTARE
  • 23.01.17

    Also erstens: Finde das Urteil gerecht. War einfach ein unbedachter Rettungsversuch resultierend aus dem Ausrutscher unmittelbar davor. Nichts extrem unsportliches, sowie auch trotz allem mit einem Gegentor zur Folge.
    Zweitens: Im Artikel wird extra noch die Zustimmung des Vereins/Spielers erwähnt. Kann man so ein Urteil tatsächlich noch anfechten? Wenn ja, dann doch nur zu seinen eigenen Ungunsten oder nicht? Interessiert mich tatsächlich..

    • 23.01.17

      Ja, man kann die Urteile anfechten und das geschieht sogar relativ häufig. In dem Fall ist 1 Spiel aber das Mindestmaß bei einer roten Karte, also macht das natürlich keinen Sinn. Wenn das Urteil schon eher gnädig ausfällt wird sowieso auf eine Anfechtung verzichtet, da das Urteil natürlich in beide Richtungen korrigiert werden kann.

      Ein aktuelles Beispiel: Cordoba, ursprüngliche Sperre 3 Spiele, Anfechtung erfolgte, Reduzierung auf 2 Spiele Sperre.
      Auch bei Holtby ist ähnliches geschehen.

    • 23.01.17

      Es gab aber auch schon den Fall Schmelzer, bei dem die Sperre gänzlich gestrichen wurde. War aber bisher ein Novum und wird so schnell auch nicht wieder vorkommen.

    • 23.01.17

      Stimmt, da hast du Recht, den Fall Schmelzer hatte ich grade gar nicht parat, auch wenn das ein bisschen ein unfaires Gegenbeispiel ist ;)

    • 23.01.17

      Danke euch! Ja, mich hat tatsächlich ein Fall a la Schmelzer interessiert, also wo eine 1-Spiel-Sperre noch aufgehoben wurde, trotz roter Karte. Dachte nämlich, die Regelung wäre unflexibel. Also Rot = mindestens 1 Spiel Sperre. Daher die Frage bezüglich Anfechten in Hradeckys Fall :)

    • 24.01.17

      Aber bei Schmelzer war das Novum an der Geschichte ja auch, dass er die rote Karte zu unrecht bekommen hatte und dies dann berücksichtigt wurde wohl weil alle Beteiligten inkl. Schiri hinterher erklärt haben, dass es eig. kein rot war.

      Dürfte auf den Fall jetzt nicht übertragbar sein, denn es ist ja unstrittig, dass er den Ball außerhalb des 16ers mit der Hand gespielt hat, folglich zurecht rot.
      Und wie schon erwähnt kommt er ja mit dem Mindestmaß gut davon, da wäre man schön blöd zu riskieren, dass es bei einem Einspruch auf 2 Spiele geändert werden könnte.

    • 24.01.17

      War Schmelzer wirklich die einzige unberechtigte rote Karte der Geschichte? Bezweifle ich etwas. Selbst die rote Karte gegen Drobny am Samstag war streng genommen unberechtigt, da Reus zurückgewunken werden muss, weil er eine Fußbreite im Abseits stand. Jede dritte Rote Karte wegen einer Notbremse ist mittlerweile eine Schwalbe. Wo fängt man da an, wo hört man auf? Bei Drobny greift jetzt die Tatsachenentscheidung, weil der Schiedsrichter das Abseits übersehen hat. Bei Schmelzer hat man sich zum ersten Mal in der Geschichte über die Tatsachenentscheidung hinweggesetzt und ich denke, das wird man so schnell auch nicht mehr tun. Damals kam ja noch der Faktor hinzu, dass Wolfgang Stark zu der Zeit gleich zwei unglückliche Entscheidungen gegen den BVB hatte, sonst hätte der DFB das sicher auch nicht gemacht. Und hätte Schmelzer zu der Zeit beim SC Freiburg gespielt, hätte der DFB das wohl auch nicht gemacht.

      Aber richtig ist, der Fall Schmelzer ist nicht auf den Fall hier übertragbar, da diese rote hier völlig berechtigt war. War ja auch nur eine allgemeine Frage von alex.

  • 23.01.17

    klar isser bisher noch nicht schlecht aufgefallen meiner Meinung aber nach kommt er trz sehr gut weg :)