96-Innenverteidiger Marcelo wurde vom DFB für drei Meisterschaftsspiele gesperrt. In der Partie gegen 1899 Hoffenheim ist der 26-Jährige wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters vom Platz gestellt worden. Verein und Spieler stimmten den Urteil zu, damit ist es rechtskräftig.
völlig Berechtigt...man sollte sich soweit unter kontrolle haben das man den Schiedsrichter nicht beleidigt auch bei einer roten Karte die vielleicht unberechtigt war.Zu Diouf es war klar eine Schwalbe...und ein paar Minuten nach der Gelben Karte sollte man das nicht machen.
Die rote Karte für Diouf wegen "einer Schwalbe" ist ja wohl lächerlich. Gegen Marcelo Rot, okay wenn er ausrastet. Aber Diouf für diese Aktion GEGEN Ihn Gelb-Rot zu zeigen, ist ja lächerlich.
Was für Experten denn? Irgendwelche Ex-Trainer und Ex-Profis oder was nennst du da Profi? Bin kein 96-Fan, aber es war doch deutlich zu sehen, dass Diouf die erste Gelbe fürs Meckern bekommt (was ja o.k. ist) und er dann für eine Zweikampfsituation, in der man durchaus fallen kann/muss, vom Platz muss, weil der Schiri ihn auf dem Kicker hat und sein Ego nicht hinten anstellen kann. Das ist doch ähnlich bescheuert wie beim Handspiel, wann ist es Schwalbe und wann nicht? Die Schiris sind sicher nicht zu beneiden, aber das sie quasi pfeifen können was sie wollen, je nachdem wie sie geschlafen haben, geht einfach nicht. Die Regeln müssen klarer werden!
Too much, max. 2 Spiele hätten gereicht. 3 sind völlig überzogen.
weiß man was er zum Schiri gesagt hat?
Ist doch Quatsch. Das Spiel wurde noch beim Doppelpass ausgewertet: der Schiri hat (bis auf evt die Situation vorm 4:1) keine Fehlentscheidungen getroffen... Hat doch alles einwandfrei gepfiffen. Klar regen sich die 96 Fans auf, aber auch die Experten sagen, dass keine belangvollen Fehler gemacht wurden. Also sollen sich die Spieler nächstes Mal einfach besser verhalten und es wird keine 2 Platzverweise geben. :-)
Berechtigt, Schiribeleidigung geht nicht egal ob berechtigt oder nicht! Aber wie lange wird der Schiri gesperrt für Wettbewerbsverzerrung wegen voraussichtlichem Wetthintergrund?