Vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes wurde heute die durch den FC Ingolstadt eingelegte Berufung im Fall Mathew Leckie verhandelt. Dem Australier wurde nach einer im Spiel gegen Eintracht Frankfurt kassierten Roten Karte (wegen rohen Spiels) eine Sperre von zwei Spielen auferlegt, wovon er am vergangenen Wochenende bereits eines abgesessen hat. Nun ging es also um die Frage, ob FCI-Trainer Maik Walpurgis morgen im Duell mit 1899 Hoffenheim auf den Angreifer würde zurückgreifen können oder nicht.
Die Berufung hatte keinen Erfolg – das Bundesgericht bestätigte die vorangegangene Entscheidung des Sportgerichts. "Das Bundesgericht unterstellt nicht, dass Mathew Leckie seinen Gegenspieler verletzen wollte. Gleichzeitig liegt aber eine erhebliche Gefährdung vor, wenn sein Fuß in Höhe des Kopfes von Bastian Oczipka gerät. Unter Berücksichtigung aller Indizien und erhobenen Beweise ist dieses Verhalten sportrechtlich als rohes Spiel zu werten", hieß es in der Urteilsbegründung seitens Achim Späth (Vorsitzender des Bundesgerichts). Das Urteil ist rechtskräftig, Leckies Sperre von zwei Spielen bleibt somit bestehen. Er steht demnach morgen in Hoffenheim nicht zur Verfügung.