Mathew Leckie | 1. Bundesliga

Einspruch gegen Zwei-Spie­le-Sper­re

21.02.2017 - 14:30 Uhr Gemeldet von: Hans

Beim Aufeinandertreffen zwischen Eintracht Frankfurt und dem FC Ingolstadt (0:2) handelten sich Spieler auf beiden Seiten jeweils für vergleichbare Vergehen eine Rote Karte ein. Zunächst dezimierten sich die Hessen in Person von David Abraham, der Gegenspieler Dario Lezcano mit einem zu hohen Bein erwischte. Eine ähnliche Aktion leistete sich Mathew Leckie zehn Minuten vor Schluss gegen Bastian Oczipka – auch der Schanzer wurde mit Rot des Feldes verwiesen.


Das DFB-Sportgericht hat heute Strafmaß für den Fall Leckie verkündet: Wie Abraham wird auch Ingolstadts Stürmer für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt. Innerhalb eines Tages kann vonseiten des Vereins beziehungsweise des Spielers gegen die Entscheidung vorgegangen und eine mündliche Verhandlung beantragt werden - von diesem Recht hat der FC Ingolstadt nach Angaben der "Bild" Gebrauch gemacht.

Bleibt es letztendlich doch bei der Strafe, müsste Leckie im Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach und eine Woche darauf in Hoffenheim mit der Rolle als Zuschauer vorliebnehmen.

Quelle: dfb.de

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  • KOMMENTARE
  • 22.02.17

    Abraham ist ein Holzer der schon lange fällig war.

  • 21.02.17

    Ich finde, zwischen den Fouls von Abraham und Leckie liegt ein bedeutender Unterschied. Abraham ging fahrlässig Richtung Gegenspieler, während Leckie seinen Gegenspieler nicht kommen sah.

    • 22.02.17

      Es gibt aber kein fahrlässiges grobes Foul.
      Es gibt in der Situation entweder grobes Foul oder Tätlichkeit. Abstufung dazwischen sind nicht existent und können somit nicht direkt bewertet werden.
      Wenn man wirklich extrem denkt, dann könnte man Abraham Vorsatz unterstellen und damit wäre es eine Tätlichkeit, die anders als ein grobes Foul zu werten ist. Aber im Endeffekt gilt immer noch die Aussage des Schiedsrichters und dieser hat in der Situation auf grobes Foulspiel entschieden.
      Davon unabhängig würde ich weder Leckie noch Abraham in der Situation einen Vorsatz vorwerfen, beide Situationen sind extrem unglücklich.

  • 21.02.17

    Gerade noch einmal extra in der "Rechts- und Verfahrensordnung" des DFB nachgeguckt. Dort steht unter §8 dass rohes Spiel gegen einen Spieler mit einer Sperre von mindestens 2 Wochen geahndet wird (2 Spiele).
    Da es sich hierbei ja um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichter handelt, der dies so in seinem Spielberichtsbogen vermerkt hat, wird laut Statuten ein Einspruch Lecki's rein gar nichts bringen können.
    Natürlich besteht die Möglichkeit laut Ordnung, die Sperre in eine reine Geldstrafe umzumünzen, das wäre aber wirklich ein Novum.

    Wer nachlesen möchte
    http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/108244-08_Rechts-Verfahrensordnung.pdf
    Seite 12-14

    • 21.02.17

      @invitro, danke für deine Mühe...wieder was gelernt. Hätte der Schiri die Situation vorher genauer beurteilen müssen.

    • 22.02.17

      "wird laut Statuten ein Einspruch Lecki's rein gar nichts bringen können.
      Natürlich besteht die Möglichkeit laut Ordnung, die Sperre in eine reine Geldstrafe umzumünzen, das wäre aber wirklich ein Novum."

      Wäre kein Novum. Marcel Schmelzer war damals gegen den HSV das Novum.

    • 22.02.17

      @amused
      Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.
      Wenn du schon das Schmelzer Beispiel nennst, dann bring das in den richtigen Zusammenhang und unterschlage nicht die Begründung warum die Sperre damals gegen Schmelzer fallen gelassen wurde.

    • 22.02.17

      Häh?! Es war damals eine sehr strittige Entscheidung und Schmelzer wurde nach Einspruch des BVBs freigesprochen. Selbst wenn es eine klare Fehlentscheidung gewesen wäre, das gabs noch nie und gabs seither auch nie mehr. Sooooo klar war die Fehlentscheidung aber auch nicht, da er den Ball mit angelegter Hand touchierte. Da hätte man durchaus auch bereits andere rote Karten rückgängig machen können (Bspw. die Naldo Sperre nach Werner Schwalbe). Wüsste jetzt ehrlich gesagt nicht, was daran ein Äpfel und Birnen Vergleich ist in Bezug auf deine Aussage, dass ein Freispruch nur rein theoretisch möglich wäre aber nicht praktisch. Bei Schmelzer sah man, dass es auch praktisch möglich ist, also wäre das kein Novum mehr (um das gings ja in deiner Aussage). War doch jetzt nicht wertend gemeint, aus meiner Sicht bekam Leckie hier berechtigt rot.

    • 22.02.17

      Das Sportgericht hat nach Einspruch Schmelzer und den Aussagen Starks folgende Aussage getätigt:
      "Im Normalfall zieht ein Feldverweis eines Spielers generell eine automatische Sperre von mindestens einem Spiel nach sich. Einzige Ausnahme: wenn der Feldverweis eindeutig und zweifelsfrei auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruht“
      Der Irrtum von Stark war zweifelsfrei belegbar und den hat er sogar zugegeben.
      Und jetzt erklär mir mal wo der Irrtum des Schiris bei den Situationen von Leckie/ Abraham lag, den dieser auch zugegeben und der sich zweifelsfrei belegen lässt!
      Die Schmelzer-Karte kannst du also gar nicht mit der von Leckie/ Abraham vergleichen, mal davon abgesehen dass es sich um komplett unterschiedliche rote Karten handelte.
      Darüber hinaus lies was ich geschrieben habe, mir ist nicht bekannt dass das Sportgericht bei groben Foulspiel eine Spielsperre für gewöhnlich in eine Geldstrafe umwandelt, dies wäre laut Statuten möglich, aber eben eine absolute Seltenheit (über Gegenbeispiele würde ich mich freuen).

      Also bitte stell den Kontext richtig her und bewerte meine Aussagen so wie ich sie auch geschrieben habe.

    • 22.02.17

      Willst du jetzt damit sagen, dass Schmelzer die einzige unberechtigte rote Karte der Bundesligageschichte bekam?! :D Ich sagte doch ausdrücklich, dass das kein inhaltlicher Vergleich der Aktionen ist, sondern nur auf den Freispruch durch den DFB bezogen, bei dem Schmelzer eben schon das Novum war. Ich kann auch nur nochmal an das recht aktuelle Beispiel Naldo nach Werner Schwalbe erinnern und die ganzen anderen Notbremsen, bei denen es rot nach Schwalbe gab. NIEMALS wurde da eine rote Karte zurück genommen. Ich kann mich damals noch an die Umstände bei Schmelzer erinnern, der BVB hatte Stark ohnehin die ganze Zeit auf dem Kieker und auch angedroht, dass man ihn ablehnen werde. Der DFB beugte sich da das einzige Mal dem Druck. Einen ähnlichen Fall gabs davor und seither nie mehr obwohl es mehrmals pro Saison zu unberechtigten Platzverweisen kommt.

      Und nochmal, ich sage doch auch, dass Leckie hier berechtigt rot bekam und das hier nicht der Fall ist. Deshalb ist deine obige Aussage, dass eine Rücknahme ein Novum wäre, trotzdem nicht korrekt, denn das Novum ist nach wie vor Schmelzer und ich denke auch nicht, dass sich daran jemals etwas ändern wird.

    • 22.02.17

      Und ich sage es dir nochmal, das hat alles nichts mit der Situation zu tun und ich sage es jetzt nochmal in aller Deutlichkeit!
      Es wäre ein Novum wenn der DFB nach Einspruch eines Spielers eine offensichtliche Spielsperre in eine Geldstrafe umwandelt (laut Statuten möglich), da diese offensichtlich nicht verhältnismäßig war.
      Wenn es Gegenbeispiele gibt, dann bitte immer her damit.
      Aber lies verdammt noch mal was ich schreibe und brech hier keine Schmelzer, BVB, Naldo Diskussion vom Zaun die alle nichts mit der Ausgangslage zu tun haben.

      Hierbei geht es nämlich nicht um Fehlentscheidungen!

      Edit:
      Im Endeffekt bleibt Leckie mit seinem Einspruch nur zu hoffen das der DFB seine Aktion nicht als grobes Foul sieht, aber wenn nicht grobes Foul, was war es dann? Unsportlichkeit?
      Die einzige Möglichkeit ist das man die Spielsperre in eine Geldstrafe umwandelt. Die Chance darauf sind verschwindend gering, da auf Grund der Einheitlichkeit man sich schon die Blöße geben würde das man Abrahams Situtation anders bewertet als Leckies.

    • 22.02.17

      Da sind wir wohl einfach unterschiedlicher Ansicht. Die Sperre gegen Schmelzer war auch eine Spielsperre und ganz sicher icht die einzig unberechtigt verängte in der Bundesligageschichte. Und nochmal: Ich vergleiche hier nichts inhaltlich, mir geht es rein um die Entscheidung des DFBs und dort war Schmelzer das Novum, denn diesesn Fall gab es zuvor nicht. Wenn du da Unterschiede siehst, nur zu, mir ging es lediglich um die Aussage "Novum" und Leckie wäre somit heir kein Novum, da es den Fall bei Schmelzer schon mal gab.

    • 22.02.17

      Sag mal, kannst du nicht lesen?

      Es wäre ein Novum wenn eine SPIELsperre nach Einspruch in eine GELDstrafe umgewandelt wird.

      Wobei die Strafe an sich bestehen bleibt, aber lediglich UMGEWANDELT wird. Es wird nichts zurückgenommen, revidiert oder die Tatsache an sich neu bewertet.
      Ich habe nichts anderes geschrieben. Was willst du immer mit Schmelzer oder anderen Spielern, auf die habe ich mich nicht bezogen, da haben wir auch keine anderen Ansichten.
      Nochmals, lies was ich schreibe, bevor du mir deine Ansicht aufdrücken willst.

    • 22.02.17

      Vielleicht kann man demnächst, wenn es überall den Video-Vergleich gibt, solche Situationen genauer bewerten und damit unterscheiden zwischen "aus Versehen" und "absichtlich", zwischen "fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung. Das würde doch sicher zu mehr Gerechtigkeit im Fußball führen und die Gemüter sichtlich beruhigen.

    • 22.02.17

      Herr invitro, ich muss mich aufrichtigst entschuldigen. :D Hatte in der Pause etwas Zeit, den Fall Schmelzer nochmal genauer zu betrachten und du hattest Recht, die Verhandlung über die Sperre wurde bereits eingestellt, bevor die Sperre verhängt wurde. Somit zwei komplett unterschiedliche Fälle. Wobei ich aber bleibe, bei Schmelzer war das ein Novum, auch wenn es ein anderer Fall wie hier war. ;-)

    • 22.02.17

      Schon gut, die Schmelzer-Situtation war auch einmalig, aber wie gesagt nicht direkt vergleichbar mit Leckie. Bei Leckie steht die Tatsachen-Entscheidung des Schiris, bei Schmelzer wurde diese nicht einmal berücksichtigt, da vorab zurückgenommen.
      Mein Ausgangspost sagt auch nur, dass sich daran wohl auch nicht viel ändern wird und ich daher den Einspruch Leckie's nicht nachvollziehen kann (aber ein Einspruch steht prinzipiell jedem Spieler binnen 24h zu nachdem ein Strafmaß bekanntgegeben wurde).

  • 21.02.17

    Hätten ruhig 1-2 spiele mehr bekommen können!

    • 21.02.17

      Mit welchem Grund? Hat den Gegner absolut nicht kommen sehen und nur die Augen auf dem Ball (im Vergleich zu Abraham, der frontal reingegangen ist). Wurde aber jetzt auch schon hinreichend diskutiert hier.

    • 21.02.17

      Ich bin Eintracht Fan. Deshalb hätte ich die 1-2 Spiele mehr auch gut gefunden.

      Einen anderen Grund wird es für seine Aussage nicht geben ;)

    • 21.02.17

      Aber ihr spielt doch gar nicht mehr gegen Ingolstadt, was bringt euch dann eine lange Sperre? Das würde doch nur eurer tabellarischen Konkurrenz helfen : -)

    • 21.02.17

      Also große Hilfe habe ich Leckie auf dem Platz nicht unbedingt gesehen. Sein Ersatz wird vielleicht Tore schiessen ;)

  • 21.02.17

    Wenn man aber dagegen hält, dass es bei einer Tätlichkeit auch nur ein Spiel Sperre mehr gibt, fand ich diese roten Karten mit 2 mal Pause etwas überzogen.

    • 21.02.17

      Der Schiedsrichter gibt die rote Karte aber unabhängig von der Länge der Sperre auf dem Platz, um das Spiel den Regeln entsprechend zu leiten.

      Was meinst du eigentlich mit überzogen? Gelb-Rot bzw. 5 gelbe Karten zieht ein Spiel Sperre nach sich, das ist das Minimum. Hier gab's ein Spiel mehr, also viel weniger kann man doch gar nicht geben.

    • 21.02.17

      Habe ich doch oben schon mal geschrieben. Jeder der schon mal Fußball gespielt hat weiß, dass man manchmal schlecht gleichzeitig auf Ball und Gegner schauen kann, genau so wenig, wie ein Linienrichter nicht mit beiden Augen gleichzeitig in verschiedene Richtungen sieht. Darum passieren Fehler unabsichtlich und die müssten anders bewertet werden als absichtliche, darum wäre in diesen beiden Fällen eben gelb ausreichend gewesen.
      Vielleicht hätte man aber nachdem man schon rot gezeigt hatte, auch einfach nur 1 Spiel Sperre geben können. Aber das lassen womöglich die Statuten nicht zu, so gut kenne ich mich da nicht aus, das weißt du sicher besser.

    • 21.02.17

      Die Statuten lassen 1 Spiel Sperre durchaus zu, denn die Sperre wird prinzipiell immer verhandelt, der Ausgang ist somit offen.
      Aber es gibt kein "unabsichtliches gefährliches Spiel", man kann sich darauf also nicht beziehen bei der Entscheidung. Davon abgesehen, kann man nie zweifelsfrei sagen, ob jemand etwas absichtlich oder unabsichtlich getan hat.

      Außerdem soll ein solches Einsteigen durch Sperren ja komplett unterbunden werden idealerweise. Es geht deshalb sowieso nie um Absicht oder nicht, sondern darum, ob es gefährliches Spiel war oder nicht. Schließlich sind solche Regeln nur aus einem Grund da: die Spieler zu schützen - aber nicht vor Strafen.

    • 21.02.17

      Hört sich sehr gut und richtig an. Also könnte demnach nur der Schiedsrichter auf dem Platz durch "Tatsachenentscheidung" etwas anderes bestimmen, in diesen beiden Fällen eben nicht glatt rot, sondern gelb bzw. rot/gelb, weil er bemerkt hat das ein gefährliches Spiel unter den gegebenen Umständen unvermeidlich war und rot zu "hart" wäre.

    • 21.02.17

      Nein, eben genau das ist nicht möglich! Er kann zwar gelb geben, weil er es falsch eingeschätzt hat, aber vorausgesetzt er erkennt etwas das mit rot zu ahnden ist, dann bestraft er es entsprechend mit rot.

      Der Schiedsrichter ist dazu da, die Regeln auf dem Platz durchzusetzen.
      Das Sportgericht wiederum entscheidet über etwaige Strafen. In deiner Annahme schwingt mit, dass sich der Schiedsrichter über diese Teilung der Aufgaben hinwegsetzen soll. Quasi keine Gewaltenteilung ;)

    • 22.02.17

      @Kachunga
      Das ist so nicht ganz richtig. Mit dem ziehen einer Karte bewertet der Schiedsrichter schon eine Aktion und überlässt dieses nicht dem Sportgericht.
      In dem Fall zeigt er rot und vermerkt später im Spielberichtsbogen den Grund für die rote Karte, in dem Fall grobes Foul.
      Erst jetzt wird das Sportgericht tätig und entscheidet auf Grund der Tatsache des Schiedsrichters und ihrer eigenen Statuten welches Strafmaß angewandt wird.
      Und jetzt wird es interessant, das Sportgericht kann in der Verhandlung feststellen das der Schiedsrichter eine Situation falsch beurteilt hat und dementsprechend ein anderes Strafmaß anlegen.
      Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass dem Sportgericht dafür der Mut fehlt und man sich lieber auf die Tatsachenentscheidung beruft.
      Heißt im Endeffekt, es bleibt wohl beim groben Foul und laut Satzung wird eine grobes Foul mit mindestens 2 Wochen (oder auch 2 Spielen) Sperre belegt.

    • 22.02.17

      Da hast du natürlich Recht, natürlich meinte ich nicht, dass der Schiedsrichter Situationen nicht bewertet - dann hätte er ja auch keine Funktion. Ich meinte hier mit bewerten ein mal das Auslegen der Regeln auf der einen Seite wozu auch das Aussprechen von Verwarnungen jeglicher Art zählen; und das Bewerten der Strafdauer auf der anderen Seite. Beides macht der Schiedsrichter nicht auf dem Platz.

    • 22.02.17

      Aso, ok. Dann hatte ich dich nicht ganz verstanden.

  • 21.02.17

    War bei Abraham und bei Lecke eher "ein Versehen" und deshalb wäre für beide gelb richtiger gewesen.

  • 21.02.17

    Gleichberechtigung...find ich gut!