Max Besuschkow | 1. Bundesliga

Verlänge­rung und anschließen­de Leihe

23.07.2018 - 19:27 Uhr Gemeldet von: Bennet Stark

Mittelfeldspieler Max Besuschkow wird in den kommenden beiden Spielzeiten leihweise Spielpraxis beim belgischen Zweitligisten Royale Union Saint-Gilloise sammeln. Im gleichen Zuge hat Eintracht Frankfurt seinen ursprünglich noch bis 2020 datierten Vertrag um ein Jahr bis 2021 verlängert.


Wie die Belgier in ihrer Vollzugsmeldung mitteilen, besteht im Anschluss an die Leihe eine Kaufoption.

Der 21-Jährige kam in der Winterpause der Saison 2016/17 vom VfB Stuttgart zu den Adlerträgern, konnte sich dort allerdings nicht durchsetzen (drei Einsätze), weshalb er ein Jahr später auf Leihbasis zu Holstein Kiel wechselte. Aber auch dort fand Besuschkow kaum Berücksichtigung, verzeichnete lediglich einen Kurzeinsatz.

Quelle: eintracht.de

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  • KOMMENTARE
  • 23.07.18

    sind schon ganz andere in dem Alter noch durchgestartet. Ich freue mich für ihn, dass eine so tolle Lösung gefunden wurde und drücke ihm die Daumen, dass es in den nächsten 2 Jahren gut läuft.

    • 25.07.18

      Ob das wirklich so eine tolle Lösung ist, frage ich mich. Da man mit ihm bis 2021 verlängert hat, scheint man sich irgendwas von ihm zu versprechen. Daher verstehe ich nicht wirklich warum er 2 Jahre bei einem belgischen Zweitligisten spielen soll.

  • 23.07.18

    Nicht Bundesliga tauglich

  • 23.07.18

    Warum der Vertrag verlängert wurde, verstehe ich nicht so ganz. Schwer vorstellbar, dass er es bei der Eintracht noch packt.

    Selbst bei Kiel war er so gut wie nie im Kader.

    • 23.07.18

      Der Vertrag musste verlängert werden, da der Spieler bis 2020 verliehen ist. Dann muss der Spieler bei seinem Stammklub – in dem Fall Eintracht Frankfurt – noch einen Anschlussvertrag besitzen.

      Die DFL schreibt in ihrer "Lizenzordnung Spieler": Voraussetzung einer Ausleihe ist, "dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Klub nach dem Ende der Ausleihe besteht".

    • 23.07.18

      @ bennet stark
      Es geht wohl weniger um die Zulässigkeit der Vertragsgestaltung, als um die realistische Chance, dass sich der Spieler innerhalb der nächsten 2 Jahre auf Bundesliganiveau verbessert.
      Schade, galt in Stuttgart einst als hoffnungsvolles Talent

    • 24.07.18

      Dennoch ist die Frage von Harry berechtigt. Wenn man keine Perspektive sieht, wozu dann verleihen?

    • 25.07.18

      War mir irgendwie klar, dass so eine Schlaumeier-Antwort kommt. Man kann den Spieler auch einfach 1 Jahr oder 1,5 Jahre ausleihen und die Entwicklung abwarten. Die Notwendigkeit seinen Vertrag um ein Jahr zu verlängern, ist nicht gegeben.