Der Deutsche Fußball-Bund hat aufgrund der Fanvorkommnisse bei insgesamt vier Auswärtsspielen des 1. FC Köln in der Bundesliga-Saison 2009/2010 und in einem Auswärtsspiel im Rahmen des DFB-Pokals ein Sportstrafverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Sportstrafverfahrens ist eine mündliche Verhandlung anberaumt, die für kommenden Montag, 22. März 2010, angesetzt wurde.