Als Wiederholungstäter gilt der Bremer trotzdem nicht. Eine automatische Erhöhung der Strafe um eine Partie ist ausgeschlossen, dafür kommen nur Vergehen in der aktuellen und in der Vorsaison in Betracht.
Als Wiederholungstäter gilt der Bremer trotzdem nicht. Eine automatische Erhöhung der Strafe um eine Partie ist ausgeschlossen, dafür kommen nur Vergehen in der aktuellen und in der Vorsaison in Betracht.