Jean-Kévin Augustin | 1. Bundesliga

Möglicher Rechtsstreit lässt RB Leipzig kalt

20.07.2020 - 14:32 Uhr Gemeldet von: Robin Meise | Autor: Robin Meise

Jean-Kévin Augustin konnte bei seiner Leihe in Leeds nicht überzeugen. Eine im Vorfeld zwischen RB Leipzig und dem englischen Klub vereinbarte Kaufverpflichtung möchten die Verantwortlichen des Premier-League-Aufsteigers nun nicht einhalten.


"Leeds ist aufgestiegen, somit greift die Kaufverpflichtung", konstatierte Markus Krösche, seines Zeichens Sportdirektor bei RB, seinen Standpunkt. Doch die Engländer erklärten das Leihgeschäft, welches eine Kaufverpflichtung (bei einem Aufstieg) in Höhe von 21 Millionen Euro beinhaltete, bereits am 30. Juni für beendet. Der tatsächliche Aufstieg war wegen der Corona-Unterbrechung erst vergangene Woche, nach dem offiziellen Vertragsende, perfekt.

Nun versucht Leeds United also, dieses Schlupfloch zu nutzen, um von einem Transfer Abstand nehmen zu können. Wenn man sich die Bilanz von Augustin vor Augen hält, ist es allerdings nicht verwunderlich. Denn mit nur drei Kurzeinsätzen (48 Minuten Spielzeit) konnte der Franzose keinen großen Mehrwert erzeugen.

Leipzig sieht sich im Recht

Auf Spielereien lassen sich die Leipziger nicht ein. "Als im Januar die vertraglichen Vereinbarungen ausgehandelt wurden, waren alle Beteiligten im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte", machte Krösche deutlich.

Der Funktionär möchte den künftigen Premier-League-Klub innerhalb dieser Woche noch einmal auf die Kaufverpflichtung hinweisen: "Ich gehe davon aus, dass jetzt die Dinge entsprechend ihren Gang nehmen."

Vor einem möglichen Rechtsstreit müssen sich die Roten Bullen offenbar nicht fürchten: "Wenn ich wetten müsste, würde ich darauf setzen, dass Leipzig einen Rechtsstreit gewinnt, gab Philipp S. Fischinger zu Protokoll, der als Professor für Arbeits- und Sportrecht an der Uni Mannheim tätig ist.

"Zumindest wenn man davon ausgeht, dass deutsches Recht gilt – oder Schweizer Recht, das bei Transfersachen gerne gewählt wird", ergänzte Fischinger. "Wenn Leipzig und Leeds vorausgesehen hätten, dass die Saison in England verlängert wird, hätten sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vereinbart, dass die Frist zur Ausübung der Kaufoption nicht am 30. Juni endet".

Eine Zukunft in Leipzig wird Augustin trotz Vertrags bis 2022 vermutlich nicht mehr haben. Doch auch ohne ihn wird es in der Bundesliga weitergehen. Den aktuellen Stand zum Sommerfahrplan 2020/21 der Bundesligisten findet ihr hier.

Quelle: kicker | bild.de

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  • KOMMENTARE
  • BavariaFantastica
    6 Fragen 15 Follower
    BavariaFantastica
    20.07.20

    Können wir mal über den Spieler sprechen und nicht über irgendwelche Rechtsthemen? Ich finde J.K. Augustin war ein Ausnahmespieler bei RB und kam wie Phoenix aus der Asche. Schade, dass er die Leistungen nicht wiederholen konnte und zudem negativ ausserhalb des Platzes aufgefallen ist. Er wäre in meinen Augen gerade nach dem Abgang von Werner einer derjenigen, der erneut mit seiner Leistung den Unterschied machen kann.

  • 20.07.20

    Corona hat so einiges geändert und ich würde mich nicht wundern wenn RBL den Rechtsstreit verliert.

    "Als im Januar die vertraglichen Vereinbarungen ausgehandelt wurden, waren alle Beteiligten im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte"

    Da hat aber keiner an corona gedacht.

    Ich bin gespannt wie es ausgehen wird.

    • 20.07.20

      Ich verstehe gar nicht, warum sich hier alle so sicher sind, dass Leipzig einen Rechtsstreit gewinnen würde. Die Kaufverpflichtung endet vertraglich festgelegt mit dem 30.06. wie kommt man darauf, dass diese Frist automatisch verlängert wird?

      Wie viele Vereine haben den Vertrag eines Spielers nochmal um 3 Monate verlängert, damit er die Saison zu Ende spielen kann, da wurde die Vertragslaufzeit ja auch nicht einfach automatisch verlängert. Der Vertrag läuft bis Tag X und wenn dieser Tag gekommen ist, ist der Vertrag nicht mehr gültig. Es gab auch mehrere Fälle wo die Leihe von Spielern noch einmal verlängert wurde, damit sie die Saison bei dem Club fertig spielen können, an den sie ausgeliehen waren, die Leihe wurde such nicht einfach automatisch verlängert, die war auch an dem vertraglich festgeschriebenen Tag abgelaufen und musste verlängert werden.

      „Wenn Leipzig und Leeds vorausgesehen hätten, dass die Saison in England verlängert wird, hätten sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vereinbart, dass die Frist zur Ausübung der Kaufoption nicht am 30. Juni endet" was soll das für eine Begründung sein? Die Aussage hätte man auch auf jeden Leihvertrag übertragen können und trotzdem musste jeder Leihvertrag verlängert werden.

    • 20.07.20

      Genau so sehe ich das das auch?

    • 20.07.20

      @SGE1899 du hast in deinem Gedankengang allerdings den Fehler, das du von einer kaufoption sprichst, bei Augustin handelt sich um eine kaufpflicht, die an den Aufstieg von leeds gekoppelt ist, nicht an eine Laufzeit und damit nach saisonende inkraft tritt, egal wann der leihvertrag endet.

    • 20.07.20

      In der Theorie sollte man davon ausgehen, dass auch eine Kaufpflicht mit Vertragsende erlischt - und es scheint ja eher wahrscheinlich, dass das am 30.6. der Fall war. Wenn es "egal" wäre, wann der Leihvertrag endet, müsste Leeds Augustin ja auch kaufen, wenn sie erst 2034 aufsteigen würden...

    • 21.07.20

      Ich denke, dass es auf die Kernaussage dieses Vertragsteils ankommen wird. Genau durch die Zusatzbedingung unterscheidet sich dieser Vertrag von anderen Leihgeschäften. Die ursprünglich vereinbarte Willenserklärung lautet doch grundsätzlich: "Falls wir nach dieser Saison aufsteigen, kaufen wir diesen Spieler." Ein Datum musste aufgenommen werden, damit Leeds ihn eben nicht 2034 noch kaufen muss. Bzw. dass RB nicht sagen könnte (falls er total eingeschlagen wäre): "Ihr müsst ihn gerne kaufen, aber das geht leider erst 2025, wir behalten ihn doch noch ein bisschen." Das gewählte Datum hat hauptsächlich die Aussagekraft, die Kaufpflicht an das Ende dieser Saison zu binden.

      Der Vertrag wurde von beiden Seiten nach bestem Wissen und Gewissen mit einer eindeutigen Zielsetzung vereinbart. Die Erfüllung dieses Zieles hat Vorrang vor einer nicht einhaltbaren Fristsetzung, die zu 99,99% unproblematisch gewesen wäre. Meine Vermutung ist, dass das Gericht entsprechend urteilen wird.

      Um nochmal andersrum weiter zu denken: Der Spieler schießt 50 Tore in der Rückrunde, die Frist für den Pflichtkauf wird durch Corona verpasst. Dürfte RB verlangen, dass sie den Spieler behalten? Nein, weil die Kausalität "Aufstieg" in diesem Vertrag einen erheblich höheren Stellenwert als die kalendarische Frist hat.

      Wenn ich heute jemandem ein Auto "gekauft wie gesehen" zum 01.08. verkaufe, ein halbes Fotobuch an Beweisbildern in den Vertrag integriere und ihn morgen offensichtlich zu Schrott fahre, ist mein Vertragspartner auch nicht verpflichtet, das Auto zu kaufen, nur weil ein Datum im Vertrag steht. Die Zielsetzung war ein fahrtüchtiges Auto zu übergeben, die Zielsetzung bei dem Spieler war eine (vermeintliche) Verstärkung im Falle eines Aufstiegs nach dieser Saison.

      Blabla, vielleicht kann ich jetzt langsam mal einschlafen. :)

    • 21.07.20

      Damit gehe ich konform. Der Geist, der dem Vertrag bzgl. der Kaufpflicht innewohnt, sollte klar sein. Es ging mir oben auch nur um das "egal, wann der Vertrag endet".

      Dass Leeds versucht, das Hintertürchen zu öffnen, ist allerdings jedoch mehr als verständlich und nicht völlig aus der Luft gegriffen.

    • 21.07.20

      @andrea Merkel, auch sie haben ihren Kommentar offensichtlich nicht zu Ende gedacht, bzw. meinen Kommentar, ob unbewusst oder bewusst, einfach falsch ausgelegt...in dem Vertrag geht es um einen Aufstieg zum Ende dieser Saison und dieser Fall ist nun eingetreten

    • 21.07.20

      @stillerfox die Passage die ich in Anführungszeichen gesetzt haben war aus dem Artikel heraus kopiert, dort spricht Fischinger von einer Kaufoption.

      Ich weiß, dass es sich bei Augustin um eine Kaufpflicht handelt, diese tritt jedoch nur in Kraft wenn leeds bis zum 30.06. aufgestiegen ist und da sie das nicht sind, sind sie auch nicht verpflichten, Augustin zu kaufen.

      Man hätte sich als Verantwortliche zusammensetzen müssen und den Vertrag neu verhandeln, so wie es bei vielen Leihgeschäften gemacht wurde. Aber vertraglich ist nun mal festgeschrieben, dass Augustin gekauft werden muss, wenn Leeds bis zum 30.06 aufgestiegen ist und das sind sie nicht.

    • 21.07.20

      @Pauerpaul ich verstehe deine Argumentation jedoch mussten die Leihgeschäfte beispielsweise auch verlängert werden obwohl dort wohl auch die Kernaussagen war „wir leihen den Spieler für die komplette Saison“.

    • 21.07.20

      Das ist ja nicht zwingend der Fall. Da könnte genauso gut drin stehen "wir leihen den Spieler bis 30.06.2020".

      Bei der Kaufpflicht wird aber wohl stehen, dass sie mit Aufstieg in der Saison 20/21 greift. Jedoch endet der ganze Vertrag am 30.6. und damit theoretisch auch alle Klauseln. Da die Kaufpflicht aber beiderseitig davon ausgehend ausgehandelt wurde, dass der Aufstieg am 30.6. auch ausgespielt ist, sollte RB vor Gericht schon eher größere Chancen haben...

      Außerdem gäbe es bzgl. Kaufpflicht auch keine versicherungstechnischen Probleme wie bei den Leihverlängerungen... Ist schon schwer zu vergleichen.

    • 21.07.20

      @SGE1899 Da magst du grundsätzlich Recht haben, nur dass die Verträge nicht verlängert werden "mussten". Es gibt bestimmt Spieler, die fristgerecht zu ihrem Stammklub zurückgekehrt sind, bspw. weil der Leihklub sie eh nicht eingesetzt hat. Normale Leihgeschäfte sind Peanuts, von wegen "braucht ihr den die 2-3 Spiele noch? Dann behaltet ihn noch." Da schluckt man die Regularien und einigt sich einvernehmlich, anstatt einen teuren Rechtsstreit zu beginnen. Der kleine, aber feine Unterschied besteht wie gesagt in der utopischen Kaufverpflichtung.

      Bei Augustin geht es um 21 Millionen, die niemand verlieren möchte. Aus diesem Grund klammert sich Leeds an den letzten Strohhalm.

    • 21.07.20

      Bin gespannt, wie es ausgehen wird.

    • 09.08.20

      Die Frage ist ja wäre Leeds denn zum 30.06 aufgestiegen? Wenn das der Fall wäre, dann müsste Leeds Augustin kaufen. Ob sich das dann durch Corina verlängert ist dann irrelevant.

  • 20.07.20 Bearbeitet am 21.07.20 08:16

    Noch phantastischer als das Vorhaben von Leeds ist die "Argumentation" von @iloveudarling :D
    Bin mir ziemlich sicher, dass diese juristische Albernheit vor Gericht abgeschmettert wird, da der Geist der diesem Vertrag innewohnt (Absichten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) mehr zählt, als eine Frist, die ohnehin wegen "höherer Gewalt" ihre Relevanz verliert.
    Der Lerneffekt ist hoffentlich der, dass die Verantwortlichen bei Leed den Inhalt ihrer Verträge künftig mit mehr Bedacht (mit)gestalten. Mildernde Umstände wird man Leeds vor Gericht höchstens dann zugestehen, wenn man nachweist, dass man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gezwungen wurde, eine Dose Red Bull zu trinken und dadurch kurzzeitig einen geistigen Tiefflug erlitt ;-)

    • 20.07.20

      Hallo Costa, dass das was Leeds da probiert völliger Quatsch ist, hab ich ja nie bestritten (Zwinker-Smiley). Vertraglich wird es jetzt wohl geprüft werden, weil es die Situation so noch nicht gab. Wie dem Text zu entnehmen ist, stehen die Chancen für Red Bull ja doch Recht gut, dass der Augustin-Kauf rechtswirksam ist.

    • 20.07.20

      Einen solchen Fall gab es nur im Fussball noch nicht. Wie Costologie richtig ausführt ist es einfach eine Problematik eines unvollständigen Vertrags. Solche Fälle gibt es wirklich zur Genüge.

    • 20.07.20

      Hallo Roman, da hast du natürlich völlig recht. Mit einem Gerichtsverfahren würde für den Fußball ein Präzedenzfall geschaffen werden.

  • 20.07.20

    100 Leute haben wir gefragt: Nennen Sie einen sportrechtlichen Enkeltrick, den RB Leipzig patentiert hat.

    • 20.07.20

      Die Topantworten:

      1. Markenlogo im Vereinswappen "verstecken".
      2. Markennamen im Vereinsnamen "verstecken".
      3. Einen "Verein" betreiben, ohne Mitglieder aufzunehmen, die nicht bei Red Bull angestellt sind.
      4. Einen "unabhänigigen" Vorstand installieren, der nur aus Red Bull-Mitarbeitern besteht.
      5. Auf der ganzen Welt Vereine aufkaufen und sämtliche vorgefundenen Strukturen abschaffen/verdrängen.
      6. Vereine desselben Franchise pro forma "entflechten", um im gleichen Wettbewerb antreten zu dürfen.
      7. Den Sinn von 50+1 ad absurdum führen.
      8. Den Sinn von FFP ad absurdum führen.

      Kann beliebig ergänzt werden.

    • 20.07.20

      Bin mir nicht sicher, ob FFP wirklich nicht eingehalten wurde.
      Die haben viel eingenommen die letzten Jahre.

    • 20.07.20

      Ja, z.B. ein "Darlehen" über 100 Mio.

      Alle angedeuteten Regeln haben sie pro forma eingehalten - genau darum geht es doch. Umgehen ist halt auch eine sehr spezielle Form von "Einhalten"...

    • 20.07.20

      Jo bei RB gehen die teuren Transferflops aber auch immer schnell unter irgendwie.
      Wolf, Candido, sarrachi, cunha, augustin, bruma burke haben ca 100 mio ablöse gekostet

    • 20.07.20

      Größter Kritikpunkt meinerseits ist, dass RB einen " Fußballverein" ,besser eine "Fußballabteilung" betreibt, um ein Produkt, nämlich ihres, zu bewerben.
      Der gemeine Fußballclub braucht Sponsoren, die für die Werbung bezahlen müssen.
      Hier werden Sinn und Zweck vertauscht, und ich finde es schei...

    • 20.07.20

      Auf den Punkt.

      Ich fasse es gerne kurz zusammen unter: Die meisten Fußballclubs nehmen Geld ein, um damit guten Fußball spielen zu können. Red Bull spielt gut Fußball, um damit mehr Geld einzunehmen.

      Entscheidend dabei ist, dass funktional kein Unterschied zwischen Fußball"verein" und Firma existiert, weil nichts an diesem "Verein" auch nur irgendwie unabhängig agiert.

    • 21.07.20

      Mich wundern die vielen Dislikes für ilo.....

      Das RB-Konstrukt ist schon sehr speziell und weckt keinerlei Sympathie bei mir. Im Falle von JKA dürfte die Firma dennoch im Recht sein. Aber eigentlich überrascht mich am meisten, was aus Augustin geworden ist, der war nämlich mal richtig gut.

  • 20.07.20

    Dürfen andere "Vereine" als Red Bull überhaupt rechtliche Schlupflöcher nutzen? Da hat man doch eigentlich Patent für angemeldet. Kein Wunder, dass der hauseigenen Anwaltsschar, als Erfinder diverser sportrechtlicher Enkeltricks, nicht bange wird.