Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. Dieses Recht wird der FC Schalke 04 in Anspruch nehmen.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. Dieses Recht wird der FC Schalke 04 in Anspruch nehmen.
GONZO wir kennen deine Meinung jetzt! Es reicht einmal und nicht jedesmal wieder.....
Da Sakais Sperre abgelehnt wurde seh ich wenig Chancen