Kerem Demirbay | 2. Bundesliga

Drei Spiele Sperre zusätzlich

04.12.2015 - 14:05 Uhr Gemeldet von: Hans Vader | Autor: NevenX

Das DFB-Sportgericht will Kerem Demirbay für dessen verbaler Entgleisung gegenüber Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus mit einer zusätzlichen Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegen. Die Leihgabe des HSV wäre aufgrund seiner Gelb-Roten Karte, die er in den Schlussminuten im Spiel gegen den FSV Frankfurt gesehen hat, somit für vier Partien gesperrt. Zusätzlich sei geplant, im Wiederholungsfall zusätzlich noch zwei Spiele zur Bewährung auszusetzen.

Quelle: twitter.com

LIGAINSIDER-DURCHSCHNITTSNOTE in den letzten VIER Jahren
3,59 Note
3,59 Note
-
-
Saison
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
Einsätze
29
25
-
-
Deine Einschätzung als Manager? Stimme jetzt ab und sieh, was die Community denkt:
0% KAUFEN!
0% BEOBACHTEN!
0% VERKAUFEN!
  • KOMMENTARE
  • 04.12.15

    Viel zu hoch.
    Hat sich direkt nach dem Spiel entschuldigt.
    Wenn ich das mit anderen Strafen vergleiche, stimmt die Relation in meinen Augen nicht.
    Außerdem hat er nur seine Meinung kundgetan und keinen beschimpft. Im Endeffekt hat er ja eh recht.

  • 08.12.15

    Wenn er sagt: "Ich finde Frauen haben im Männerfussball nichts zu suchen " ist das seine Meinung. Sie mag politisch nicht opportun sein, aber es ist eine Meinung. Man kann sie gut finden oder auch nicht, es bleibt eine einzelne meinung. Die darf er äußern. Das ist eben Meinungsfreiheit.
    Damit verleumdet er sie nicht persönlich, das ist ebenso wie die ganzen "ABAC" Banner im Stadion, die meiner Meinung nach deutlich diskriminierender und beleidigender sind.
    Wenn eine solche Aussage gegen ein geltendes Recht verstößt, dann verstoßen die Plakate auf 99% der Demos in Deutschland ebenfalls gegen geltendes Recht.
    Seltsamerweise wird bei den ABAC Banner sogar noch die Polizei beschimpft und körperlich angegangen,wenn sie dagegen vorgeht.
    Du darfst gerne der Meinung sein das das eine verletzende Äußerung ist, dann sein aber auch bei anderen Themen ebenfalls derart Konsequent.

  • 07.12.15

    Es ist eine Frage, des in Deutschland gültigen Rechts und dem Prinzip der Meinungsfreiheit und hier hast Du schlichtweg Unrecht und so etwas einfach einmal stehen zu lassen, ist auch eine Tugend.

    Wie schon Voltaires Biografin überlieferte:
    "Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen."

    Das solche Aussagen verletzend und diskriminierend sind, steht außer Frage, solange sie jedoch im öffentlichen Raum getätigt werden, fallen auch sie in den Bereich der Meinungsfreiheit. Auch dumme Menschen dürfen sich äußern.

    • 07.12.15

      Die Freiheit des einen hört da auf, wo das Recht des anderen beginnt.

    • 08.12.15

      Hast du eigentlich schon mal von Artikel 1, Absatz 1, unseres Grundgesetzes gehört? Eigentlich traurig, überhaupt darüber reden zu müssen, dass du nicht einfach durch die Gegend laufen darfst und andere Menschen nach Lust und Laune aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihrer Sexualität oder eben ihres Geschlechts verunglimpfen darfst. Aber hier ein kleiner Textausschnitt, der dir vielleicht etwas auf die Sprünge hilft.

      "Jeder darf seine Meinung frei äußern. Das stimmt. Aber nur – auch das steht im Grundgesetz – solange er nicht die Rechte anderer dabei "schwer verletzt" oder gegen die "verfassungsmäßige Ordnung" verstößt.

      Nicht jede gemeine Aussage über eine andere Person verletzt sie "schwer" in ihrer Ehre: Man darf über andere überspitzt kritisch oder polemisch sprechen. Wenn aber bei einer herabsetzenden Äußerung nicht mehr die "Auseinandersetzung in der Sache", sondern die Verleumdung einer Person im Vordergrund steht, ist das nicht mehr erlaubt."

      http://estherblaesing.blog.de/2011/05/15/meinungsfreiheit-vs-menschenwuerde-11160272/

    • 09.12.15

      quod erat demonstrandum.

  • 07.12.15

    @amused. Doch genau das ist freie Meinungsäusserung. Du kannst Dich mit einem Schild in die Fußgängerzone stellen, auf dem steht "Frauen haben im Fußball nichts zu suchen" und keiner kann dagegen etwas zun, außer mit Dir darüber zu diskutieren. Genauso kannst Du ein Schild mit der Prämisse, dass "Andersfarbige im Beruf XY nichts zu suchen haben" postulieren.
    Im Fall Demirbay ist die Sachlage jedoch eine andere. er spielt Fußball im Rahmen des DFB und hat dessen Richtlinien Folge zu leisten und kann bei Zuwiderhandlung bestraft werden, wie oben zitiert. Zudem kannst Du mit einem solchen Schild im Stadion durchaus Probleme bekommen, denn hier gilt das Hausrecht.

    Ich sollte allerdings noch ergänzen, dass eine Wertegemeinschaft, wie sich der DFB so gerne darstellt, die sich nicht an die eigenen Werte hält, eine ziemlich traurig ist und praktisch jedes Urteil, dass Moral und Ethik in den Vordergrund stellt, so heuchlerisch ist, dass einem schlecht wird.

    • 07.12.15

      Wir sind uns aber in dem Punkt so weit schon einig, dass man einen Menschen nicht aufgrund seiner Hautfarbe, Sexualität, Religion und eben auch seines Geschlechtes beurteilen sollte? Ich würde die Aussage von Demirbay auch nicht als ganz so tragisch sehen, aber sie ist diskriminierend - Punkt.

      Und auch was eigene Meinung betrifft, muss ich dir leider widersprechen. So etwas geht über die eigene Meinung hinaus. Bleiben wir bei deinem Beispiel mit dem Schild in der Fußgängerzone: Kann ich mich dort hin stellen und ein Schild mit der Aufschrift "Bommel X. aus Y. ist ein ..." in der Hand halten? Und danach sagen "ist halt meine Meinung, dass Bommel X. aus Y. ein ... ist". Also wenn jemand beldigit, verunglimpft oder eben diskriminiert wird, dann hat das mit eigener Meinung herzlich wenig zu tun.

  • 07.12.15

    Leute, das ist doch keine freie Meinungsäußerung. Ich kann mich doch auch nicht hinstellen und sagen "ich bin der Meinung, in Beruf XY haben Andersfarbige nichts zu suchen". Irgendwo hört die eigene Meinung eben auf und beginnt die Diskriminierung (auch wenn ich das im Beispiel Demirbay auch nicht so als schwerwiegende Diskriminierung sehe / aber es ist trotzdem eine). Wenngleich ich auch der Meinung bin, dass die Sperre zu hoch ist, da bspw. Geis gerade mal ein Spielchen mehr bekam. Aber das ganze mit "eigene Meinung" hinzustellen, ist einfach nicht ganz richtig. Und der DFB kann nicht für moralisch Werte stehen und da so etwas als einfache "Meinungsäußerung" durchgehen lassen.

  • 07.12.15

    ich finde diese Strafe auch zu hoch. Wenn er tatsächlich nur gesagt hat das Frauen im Männerfussball nichts zu suchen haben, so ist das immer noch freie Meinungsäußerung. Das ist zwar etwas engstirnig, jedoch nur eine Meinung. Das ist in meinen Augen nicht beleidigend oder diskriminierend. Das er dafür bestraft wird finde ich ok. aber im Verhältnis zu anderen Fouls etc. mutet das schon seltsam an

  • 06.12.15

    Warum pfeifen eigentlich keine Männer im Frauenfußball?

  • 04.12.15

    Paragraf 9, Punkt 2 der Rechts-und Verfahrensordnung des DFB besagt:
    "Wer die Menschenwürde einer Person oder einer Gruppe von Personen durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen verletzt, wird für mindestens fünf Wochen gesperrt."

    Von daher kann er von Glück reden, dass es nur 3 Spiele geworden sein und die restlichen 2 zur Bewährung ausgesetzt sind.