Marius Bülter | TSG Hoffenheim

Grätscht Union ein anderer Klub dazwischen?

03.05.2020 - 17:55 Uhr Gemeldet von: Robin Meise | Autor: Robin Meise

Marius Bülter hat einen großen Karriereschritt hingelegt. Der Stürmer wechselte zur aktuellen Saison auf Leihbasis (400.000 Euro Gebühr) vom 1. FC Magdeburg (3. Liga) zum Aufsteiger 1. FC Union Berlin und wusste mit sieben Treffern in der höchsten deutschen Spielklasse zu überzeugen. 2018 kickte der gebürtig aus Ibbenbüren stammende Offensivspieler noch beim SV Rödinghausen in der Regionalliga.


Ein Verbleib sollte durch ein im Vorfeld des Leihgeschäfts ausgehandeltes Vorkaufsrecht eigentlich so gut wie sicher sein. Doch eine Ausstiegsklausel in seinem Vertragswerk mit Magdeburg könnte nun zu einem Problem werden.

Zeit zur Entscheidungsfindung wird knapp

Denn laut "kicker" laufen in den nächsten Wochen gleich zwei Fristen ab. Sowohl das Recht auf einen Kauf der Berliner als auch die Klausel für einen Ausstieg beim Drittligisten. Die Eisernen müssten aufgrund der 28 Pflichtspiele Bülters bereits einen siebenstelligen Betrag aufbringen, um den 27-Jährigen fest binden zu können.

Die Klausel, welche von jedem beliebigen Verein gezogen werden könnte, beläuft sich demnach auf etwa 1,6 Millionen Euro. Auch wenn man vonseiten der Köpenicker bereits bestätigte, dass man einen Verbleib anstreben wolle, sollte man mit einer endgültigen Entscheidung also nicht mehr allzu lange warten.

Quelle: kicker

LIGAINSIDER-DURCHSCHNITTSNOTE in den letzten VIER Jahren
-
3,70 Note
4,11 Note
3,41 Note
Saison
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
Einsätze
-
33
30
11
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  • KOMMENTARE
  • 03.05.20

    Herr Bobic, bitte zugreifen!

  • 03.05.20

    Wenn Union das Erstgriffszurecht hat, was soll dann die Meldung?! Glaubt man, Union kann die 1,6 Millionen nicht aufbringen?

    • 04.05.20

      Naja, oben steht, das die Klausel jeder beliebige Verein ziehen kann, da geht es weniger darum, ob Union die aufbringen kann, sondern, das auch wenn das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen wird, zum Beispiel ein oben genannter Herr Bobic zugreift über eine Ausstiegsklausel.
      Die Ausstiegsklausel ist unabhängig von dem ausgehandelten Vorkaufsrecht !