Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Babel im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Babel im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.