13:52 | "Es besteht der Anfangsverdacht einer gefährlichen Körperverletzung", erklärt Staatsanwalt Bernd Mauruschat. Zwar liegt noch keine Anzeige des Betroffenen vor, aber da es sich hierbei um ein so genanntes Offizialdelikt handelt, kann die Staatsanwaltschaft auch von sich aus tätig werden.